Kopfzeile

Inhalt

Gämsblindheit ist im Pilatusgebiet weiterhin verbreitet

28. Juli 2022
Im Pilatusgebiet wurden nach einigen Wochen Unterbruch wieder an der Gämsblindheit erkrankte Gämsen festgestellt. Zum Schutz der Wildtiere werden die Besucherinnen und Besucher des beliebten Ausflugbergs gebeten, sich an die Regeln zu halten. Die Gamsjagd im Zählkreis 1, Pilatus, wird für das Jahr 2022 verboten.

Seit März 2022 wurde bei Gämsen im Gebiet Pilatus die Gämsblindheit festgestellt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende bakterielle Augenerkrankung bei Schafen, Ziegen, Gämsen und Steinböcken. Sie kann bis zur Erblindung führen. Dauerhaft erblindete Tiere sind nicht überlebensfähig – sie verdursten, verhungern oder stürzen ab.

Da ab Mitte Mai und im gesamten Monat Juni im Bestand keine erkrankten Tiere mehr entdeckt werden konnten, schöpfte die zuständige Wildhut Hoffnung, dass die Krankheit überstanden sei. Anfang Juli 2022 sind nun wieder vier vollständig erblindete Gämsgeissen festgestellt worden. Sie mussten durch die Wildhut erlegt werden. Somit ist leider bestätigt, dass sich die Krankheit noch immer im Bestand hält.

Seit März 2022 mussten im Obwaldner Teil des Pilatus durch die Wildhut insgesamt 18 Tiere erlegt werden, drei weitere in Nidwalden. Es ist mit weiteren unentdeckten Tieren zu rechnen, die an den Folgen der Krankheit oder durch Absturz verendet sind.

Dem verbleibenden Gämsbestand am Pilatus gilt es nun Sorge zu tragen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Tiere benötigen dringend Ruhe. Unter idealen Bedingungen können sich die Tiere von der Infektion erholen.

Regeln zum Schutz der Wildtiere
Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, folgende Regeln zu befolgen:

  • Verbleiben Sie auf dem offiziellen Wanderwegnetz;
  • Führen Sie Hunde an der Leine;
  • Gleitschirmpilotinnen und -piloten sind gebeten, das Fluggebiet zwischen Widderfeld, Matthorn, Windegg und Klimsenhorn zu meiden oder mindestens nach dem Start geradlinig und schnellstmöglich zu verlassen.

Wir danken den Besucherinnen und Besuchern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere.

Zur Schonung des Bestandes hat der Regierungsrat für das Jahr 2022 zudem ein Jagdverbot für die Gämse im Wildzählkreis 1, Pilatus erlassen. Die Zählkreise sind im Internet ersichtlich (Link). In den übrigen Jagdgebieten ist die Jagd auf die Gämse gemäss den Ausführungsbestimmungen über die Jagdausübung 2022 offen.

Pilatusgebiet
Der vom Gamsjagdverbot betroffene Wildzählkreis 1.

 

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen