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Nachtrag Denkmalschutzverordnung (DSV)

Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
25. November 2025
Beschreibung

Am 6. Dezember 2024 reichte Kantonsrat Frank Henri Kurer sowie 24 Mitunterzeichnende eine Motion mit dem Titel "Optimierung der Kantonalen Denkmalpflege" ein. Am 20. März 2025 über-wies der Kantonsrat die Motion.

Das Bildungs- und Kulturdepartement erarbeitete daraufhin einen Nachtrag zur Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung; GDB 451.21), welcher das Anliegen der Motion, die Denkmalschutzverordnung unter Beibehaltung des Obwaldner Systems im Bereich der provisorischen Unterschutzstellungen zu präzisieren, umsetzt. Der Regierungsrat hat den Nachtrag in erster Lesung beraten und das Bildungs- und Kulturdepartement mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. März 2026.

Es findet eine Informationsveranstaltung dazu statt am:

12. Januar 2026 um 17.30 Uhr im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Sarnen

Zugehörige Objekte

Name
Einladungsschreiben Vernehmlassungsverfahren (PDF, 49 kB) Download 0 Einladungsschreiben Vernehmlassungsverfahren
Erläuternder Bericht Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) (PDF, 50.53 kB) Download 1 Erläuternder Bericht Bildungs- und Kulturdepartement (BKD)
Synopse Nachtrag Denkmalschutzverordnung (PDF, 38.45 kB) Download 2 Synopse Nachtrag Denkmalschutzverordnung
Fragebogen Vernehmlassung Nachtrag Denkmalschutzverordnung (DOC, 56.5 kB) Download 3 Fragebogen Vernehmlassung Nachtrag Denkmalschutzverordnung
Vernehmlassungsadressaten (PDF, 11.59 kB) Download 4 Vernehmlassungsadressaten