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Polizeigesetz soll aktuellen Entwicklungen angepasst werden

13. November 2025
Das Polizeigesetz des Kantons Obwalden wird totalrevidiert. Ein Ziel der Revision ist es, die Basis für einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Polizeikorps zu schaffen. Das Vernehmlassungsverfahren wird gestartet.

Mit der Revision des Polizeigesetzes des Kantons Obwalden, soll die Basis für einen verbesserten Datenaustausch zwischen der Kantonspolizei Obwalden sowie weiteren Kantonen und dem Bund geschaffen werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen kann dadurch verbessert werden, was bei der Bekämpfung von mobilen und digitalen Delikten von grosser Bedeutung ist. Weiter sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der geplanten Zentralschweizer Einsatzleitzentrale und für die Einführung eines Bedrohungsmanagements im Kanton geschaffen werden. Dieses dient dazu, die Vorzeichen für schwere Gewalttaten frühzeitig zu erkennen und diese letztendlich zu verhindern. Dabei wird das neue Polizeigesetz auch sonst soweit möglich an aktuelle und zukünftige Herausforderungen angepasst.

Anforderungen an die Polizei haben sich gewandelt

Das geltende Polizeigesetz trat 2011 in Kraft und wurde 2015 letztmals geändert. Seither haben sich die Herausforderungen im Bereich der Sicherheit stark gewandelt. Die heutige Gesellschaft ist zunehmend mobiler und die Digitalisierung schreitet in grossen Schritten voran. Dadurch verlieren geografische Grenzen in der Polizeiarbeit zunehmend an Bedeutung; die Täterschaft ist immer stärker vernetzt. Neue Kriminalitätsformen, übergeordnete Vorgaben in Bezug auf die Normdichte und ein verändertes öffentliches Bedürfnis nach Sicherheit machen eine Revision des kantonalen Polizeigesetzes notwendig.

Polizeigesetz wird vernehmlasst

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden beauftragte nach der ersten Lesung des Polizeigesetzes das Sicherheits- und Sozialdepartement mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahren. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Januar 2025.

Link für Vernehmlassungsunterlagen: Obwalden - Totalrevision Polizeigesetz 

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