Obwalden stärkt die familienergänzende Kinderbetreuung
Der Kanton Obwalden verfolgt mit der Langfriststrategie 2032+ das Ziel, allen Generationen und insbesondere Familien attraktive Wohn-, Bildungs-, Arbeits- und Freizeitangebote zu bieten. Als Massnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sieht die Amtsdauerplanung 2022 – 2026 die Weiterentwicklung der Qualität und des Angebots familienergänzender Tagesstrukturen vor.
Mit gezielten Massnahmen soll Obwalden für Familien als Wohn- und Arbeitsort attraktiver werden und gleichzeitig dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Im Auftrag von Kanton und Gemeinden hat die INTERFACE Politikstudien Forschung Beratung AG, Luzern die bestehenden gesetzlichen Grundlagen analysiert und verschiedene Handlungsoptionen aufgezeigt.
Mehr Familien profitieren von einem Sozialtarif
In einem ersten Schritt erlässt der Kanton Obwalden auf den 1. Januar 2026 neue Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dadurch können künftig mehr Haushalte vom Sozialtarif profitieren. Auch bisher begünstigte Familien werden stärker von den Betreuungskosten entlastet. Der Kanton und die Gemeinden investieren dafür zusätzlich rund 0,6 Mio. Franken, wobei der Anteil des Kantons 40 Prozent und jener der Gemeinden 60 Prozent ausmacht.
In einem nächsten Schritt wird das gesamte System der familienergänzende Kinderbetreuung generell überprüft und das Gesetz überarbeitet. Im Vordergrund stehen Fragestellungen wie der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung (z. B. Betreuungsgutscheine), Grundlagen für KITAplus, d. h. Angebote für Kinder mit einer Behinderung oder die Subventionierung der Nutzung ausserkantonaler Angebote.
Regierungsrat Christoph Amstad ist überzeugt, dass sich die zusätzlichen Mittel in die familienergänzende Kinderbetreuung lohnen: „Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein wichtiger Beitrag, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Entscheidend ist, dass mehr Familien vom Sozialtarif profitieren und von den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung einkommensabhängig entlastet werden.“
Hoher Nutzen für die Gesellschaft und Wirtschaft
Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung zahlen sich langfristig mehrfach aus. Sie führen zu höheren Steuereinnahmen, tieferen Sozialhilfekosten und einer besseren Nutzung des Arbeitskräftepotenzials. Studien zeigen, dass Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung langfristig betrachtet an die öffentliche Hand zurückfliessen: Gemäss Berechnungen fliessen pro eingesetztem Franken bis zu drei Franken zurück.
Neue Ausführungsbestimmungen
Der Regierungsrat legt mit den neuen Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung auf den 1. Januar 2026 insbesondere folgende Rahmenbedingungen neu fest:
- Normkosten für Kindertagesstätten:
- Kinder bis 18 Monate: Fr. 155.– je Kind und Tag (bisher Fr. 128.–)
- Kinder ab 19 Monaten: Fr. 135.– je Kind und Tag (bisher Fr. 128.–)
- Normkosten für Tagesfamilien:
- Kinder bis 18 Monate: Fr. 15.50 je Kind und Stunde (bisher Fr. 12.50)
- Kinder ab 19 Monaten: Fr. 13.50 je Kind und Stunde (bisher Fr. 12.50)
- Minimaler Elternbeitrag: Fr. 15.00 pro Kind und Tag (bisher Fr. 14.70)
- Einkommensuntergrenze: Fr. 24 000.– (unverändert)
- Einkommensobergrenze: Fr. 100 000.– (bisher Fr. 71 000.–)
- Lineares Berechnungsmodell (bisher Stufenmodell)
Zugehörige Objekte
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Obwalden stärkt die familienergänzende Kinderbetreuung (PDF, 33.94 kB) | Download | 0 | Obwalden stärkt die familienergänzende Kinderbetreuung |