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Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht beurteilt als einzige Instanz verwaltungsgerichtliche Klagen über öffentlichrechtliche Streitsachen sowie Versicherungsklagen aufgrund der Bundesgesetzgebung über das Sozialversicherungsrecht. Als Beschwerdeinstanz beurteilt es Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Entscheide der letzten kantonalen Verwaltungsbehörden, u.a. auch gegen solche der Anwaltskommission. Weiter beurteilt das Verwaltungsgericht Beschwerden gegen Entscheide betreffend Genugtuung und Entschädigung im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zuständig für die vorzeitige Besitzeinweisung im Rahmen von Enteignungsverfahren. Weiter hat es den Vorsitz im Verfahren über Versicherungsstreitigkeiten, für die das Bundesrecht die schiedsgerichtliche Behandlung vorschreibt. Schliesslich beurteilt das Verwaltungsgerichtspräsidium Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vor Verwaltungsgericht.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr

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