Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 9
Die eidgenössischen Schätzungskommissionen sind die erstinstanzlichen Enteignungsgerichte für Enteignungen nach Bundesrecht. Enteignungen nach Bundesrecht werden nach dem Bundesgesetz über die Enteignung durchgeführt. Sie sind vorgesehen für Anlagen und Betriebe, die eine Konzession des Bundes benötigen, insbesondere: Eisenbahnanlagen, Nationalstrassen, Landesflughäfen, Militärische Bauten und Anlagen sowie Starkstromanlagen.
Im Kanton Obwalden ist die eidgenössische Schätzungskommission des Kreises 9 zuständig für Enteignungen nach Bundesrecht.
Kontakt
Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 9c/o Willi & Partner, Sonnenplatz 6
6020 Emmenbrücke
Tel. +41 41 262 18 00
Kontaktformular
Personen
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