Anmeldung als neuer SSL (Arbeitgeber einer quellenbesteuerten Person)
Anmeldung SSL - für Arbeitgeber einer quellenbesteuerten Person
Arbeitgeber von im Kanton Obwalden wohnhaften, quellenbesteuerten Personen, sind verpflichtet, die Quellensteuer für die beschäftigten Arbeitnehmer abzurechnen. Sie werden deshalb als SSL, Schuldner der steuerbaren Leistung bezeichnet.
Arbeitgeber welche keine Lohnbuchhaltung mit automatischer elektronischer Lohnmeldung (ELM) einsetzen, müssen die Abrechnung mit der Online-Deklarationslösung der Steuerverwaltung Obwalden erstellen.
WICHTIG: Voraussetzung für die Verwendung der Online-Deklarationslösung ist, dass der Arbeitgeber als SSL im Register der Steuerverwaltung Obwalden erfasst ist.
Falls Sie noch nicht als SSL in Obwalden registriert sind, füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden Sie dieses an: quellensteuer@ow.ch
Wir informieren Sie per Email, sobald wir Sie im Steuerregister Obwalden erfasst haben und Sie mit der Deklaration in der Online-Deklarationslösung starten können.
FRAGEN
Für Fragen zum Thema Quellensteuerabrechnung steht Ihnen das Team Quellensteuer gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Email an quellensteuer@ow.ch oder telefonisch unter Tel. 041 666 69 35
Bei Fragen zur Online-Deklarationslösung wenden Sie sich bitte direkt an unser Team eGov Administration. Sie erreichen das Team eGov Administration per Email an etax@ow.ch oder telefonisch unter Tel. 041 666 64 00
Informationen
- Datum
- 16. Januar 2025
- Herausgeber/-in
- Steuerverwaltung Obwalden
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung Team Quellensteuer | +41 41 666 69 35 | quellensteuer@ow.ch |