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Jugendschutz

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Jugendliche sind neugierig. Im Umgang mit Tabak und Alkohol sind sie unerfahren und oft risikobereiter als Erwachsene. Darum braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkohol- und Tabakkonsum schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol und Tabak und regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln aneignen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit. Daher ist Jugendschutz ein wichtiges Thema. Für die Abgabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche bestehen rechtliche Bestimmungen. Es ist unumgänglich, dass Gastrobetriebe, Veranstaltende oder Detailhändler und Detailhändlerinnen die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernehmen.

Projektförderung

  • Unterstützung, Evaluation und Weiterentwicklung von lokalen Projekten

Beratung und Sensibilisierung

  • Beratung von kantonalen Stellen und Gemeinden zur Umsetzung von Jugendschutz
  • Beratung von Veranstaltenden, Gastrobetrieben sowie Detailhändler und Detailhändlerinnen zur Umsetzung von Jugendschutz
  • Organisation von Informationsveranstaltungen, Jugendschutzschulungen, Monitorings und Testkäufen
  • Information und Material zu Jugendschutz (Jugendschutz Zentral / Obwalden: ow.jugendschutz-zentral.ch)

Koordination und Vernetzung

  • Vernetzung der Institutionen, Stellen und Privatpersonen, die sich im Kanton für den Jugendschutz einsetzen
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien auf kantonaler und interkantonaler Ebene
  • Kantonale Ansprechstelle für Jugendschutz für den Bund und die Gemeinden

Gesetzliche Grundlagen
Kinder - und Jugendförderungsgesetz (GDB 874.1)
Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz JFG)(BG SR 446.1)
Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (VO SR 311.039.1)

Weitere Informationen, Downloads (Checkliste, Konzeptvorlage) und den Onlineshop zur Bestellung von Jugendschutzmaterial finden Sie unter: ow.jugendschutz-zentral.ch

Sie haben Fragen zum Thema Jugendschutz?
Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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