Registerharmonisierung
Registerharmonisierung
Mit der Registerharmonisierung von 2006 bezweckte der Bund eine Vereinheitlichung der kommunalen und kantonalen Register. Sie erhöht deren statistischen Nutzen und verringert den administrativen Aufwand. Das Bundesamt für StatistikExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (BFS) informiert auf seiner Website zu den einzelnen Registern und Themen wie Merkmalsdefinitionen, Nomenklaturen, Meldewesen und Datenaustausch, Validierungsservice und Datenqualität.
Grundlagen im Kanton Obwalden
Mit dem kantonalen Registerharmonisierungsgesetz [kRHG; GDB 131.4Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) und der damals revidierten Einwohner- registerverordnung (ERV; GDB 113.11Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) schuf der Kanton Obwalden im Jahr 2009 die kantonalen Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Bund, Kanton und Einwohnergemeinden.
Kantonale Datenplattform KDPF
Zur zentralen Verwaltung der Personen-, Gebäude- und Wohnungsinformationen dient die kantonale Datenplattform (KDPF). Sie wird mit der Software GERES umgesetzt. Die KDPF speichert die Daten der natürlichen und juristischen Personen mit ihren Zusatzdaten sowie die Gebäude- und Wohnungsdaten. Sperrvermerke werden in die KDPF überführt. Die Einwohner- gemeinden, die kantonalen Stellen und Dritte (soweit ihnen Staatsaufgaben übertragen sind) haben im Abrufverfahren elektronischen Zugriff auf die KDPF. Die Zugriffsberechtigung beschränkt sich auf die Daten, die zur Erfüllung der ge- setzlichen Aufgaben notwendig sind. Bei der Bearbeitung sind die Vorgaben des kantonalen Datenschutzgesetzes (kDSG; GDB 137.1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) zu beachten. Über die Zugriffsrechte und deren Umfang entscheidet das Volkswirtschaftsamt (vgl. Liste der zugriffsberechtigten Stellen). Erweiterungen oder Änderungen der KDPF müssen mit den Dateneigentümern (v.a. Einwohnergemeinden) abgesprochen werden.
Beteiligte Stellen
Im Kanton Obwalden vollzieht das Volkswirtschaftsamt die Gesetzgebung über die Registerharmonisierung, soweit durch das kantonale Recht keine andere Behörde oder Amtsstelle bezeichnet ist. Es ist zuständig für die Datenlieferung an den Bund, die Koordination und Durchführung sowie die Qualitätskontrolle der Harmonisierung der Register. Zur Erfüllung der Aufgaben dürfen Dritte beigezogen werden. Der Betrieb der KDPF ist an das Informatikleistungszentrum Obwalden und Nidwalden (ILZ) übertragen. Das ILZ ist auch die kantonale Koordinationsstelle für das Gebäude- und Wohnungsregister.
Gesetzliche Grundlagen
Bund
- Registerharmonisierungsgesetz RHG (SR 431.02Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Registerharmonisierungsverordnung RHV (SR 431.021Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Bundesstatistikgesetz BstatG (SR 431.01Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Volkszählungsverordnung (SR 431.112.1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister VGWR (SR 431.841Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
Kanton Obwalden
- Kantonales Registerharmonisierungsgesetz kRHG (GDB 131.4Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Registerharmonisierungsgesetz (GDB 131.411Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Einwohnerregisterverordnung (GDB 113.11Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Ausführungsbestimmungen über die Daten der Einwohnerregister (GDB 113.111Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Volkswirtschaftsamt | +41 41 666 62 21 | volkswirtschaftsamt@ow.ch |
| Name | Download |
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