Konkurs: Forderungseingabe
Die Forderungseingaben müssen vom Antragsteller immer mit Originalunterschrift versehen werden. Die Forderung ist mit den entsprechenden Dokumenten (im Original) zu belegen. Es besteht keine Formularpflicht. Sie können der zuständigen Amtsstelle auf dem Postweg zugestellt, oder persönlich am Schalter abgegeben werden.
Elektronischer Rechtsverkehr
Das Formular Forderungseingabe können Sie zusammen mit den Beweismitteln in elektronischer Form, über die vom Bund anerkannte, sichere Zustellplattform IncaMail, einreichen. Damit die Eingabe rechtswirksam ist, muss diese im Format PDF vorliegen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Dies gilt für die Eingabe selbst sowie die Beilagen. Per herkömmlichem E-Mail eintreffende Forderungseingaben können nicht entgegengenommen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibung und Konkurs | +41 41 666 64 37 (Betreibung) +41 41 666 64 03 (Konkurs) | betreibungkonkurs@ow.ch |
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