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Was gilt neu im ÖLN?

Am 13. April 2022 hat der Bundesrat das erste Verordnungspaket zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» verabschiedet. Dieses Verordnungspaket ist eine Folge, bzw. teilweise Konzession an die Gegnerschaft der beiden Agrarinitiativen über welche am 13. Juni 2021 abgestimmt wurde.

Bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wurden die Bestimmungen des ÖLN angepasst. 

Nährstoffbilanz
Der bisher geltende Fehlerbereich in der Nährstoffbilanz von +10 % beim Phosphor und beim Stickstoff wird auf 2024 gestrichen. Die Bilanz der beiden Nährstoffe muss gesamtbetrieblich ab dem Jahr 2024 dem Bedarf der Kulturen entsprechen, die entsprechenden Kontrollen dazu erfolgen ab Anfang 2025.

Pflanzenschutzmittel
Neu gilt im ÖLN, dass Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser enthalten, grundsätzlich nicht angewendet werden dürfen (Art. 18, Abs. 4 DVZ).

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