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Lotterien

Geldspiele

Geldspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht.

Kleinlotterien ( z.B. Tombola, Lotto)

Unter dem Begriff der Kleinlotterien sind Kleinspiele zu verstehen, die weder automatisiert noch interkantonal noch online durchgeführt werden. Die Kleinlotterie ist ein Geldspiel, dessen Reingewinn in der Regel zur Finanzierung eines gemeinnützigen Anlasses verwendet wird.  Die Gewinne bestehen je nach dem aus Geld- oder Sachpreisen.

Ist eine Kleinlotterie bewilligungspflichtig?

Bewilligungsfrei bzw. Meldepflicht bei der Einwohnergemeinde:

Bewilligung durch Einwohnergemeinde:
 

Bewilligung durch den Kanton Obwalden:
 

Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen mit einer Einsatzsumme unter Fr. 10 000.




 

Kleinlotterie an Unterhaltungsanlässen mit einer Einsatzsumme von
Fr. 10 000 bis Fr. 50 000.

 

 

 

Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen mit einer Einsatzsumme von
Fr. 50 000 bis Fr. 100 000.

Kleinlotterien mit einer Einsatzsumme bis Fr. 100 000, die nicht an einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Arbeit (amtfuerarbeit@ow.ch oder 041 666 63 33)

 

 

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