Betriebshilfedarlehen
Zuständige Amtsstelle: Strukturverbesserungen und Bodenrecht, Schätzungen Verantwortlich: Hocher, Andrea Betriebshilfedarlehen (Landwirtschaft) Die landwirtschaftlichen Betriebshilfedarlehen sind ein Teil der "sozialen Begleitmassnahmen" in der Landwirtschaft und dienen der sozialen Abfederung des Strukturwandels. Betriebshilfedarlehen sind zinslose, rückzahlbare Darlehen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Einerseits dienen sie dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben. Andererseits können verzinsliche Schulden durch Betriebshilfedarlehen abgelöst werden. Dieses Instrument dient der indirekten Entschuldung existenzfähiger Betriebe. Wurden grössere Investitionen getätigt, können Umschuldungsdarlehen erst nach einer Frist von drei bis fünf Jahren gewährt werden. Weitere Informationen Bundesamt für Landwirtschaft Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft
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