Hecken
Zuständiges Departement: Bau- und Raumentwicklungsdepartement Zuständige Amtsstelle: Wald und Natur Verantwortlich: Budmiger, Heidi Hecken sind als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen sowie für die Vernetzung und als Landschaftselement sehr wertvoll. Sie sind deshalb gemäss kantonaler Naturschutzverordnung in ihrem Bestand geschützt und dürfen nicht zerstört werden. Für die langfristige Erfüllung der zahlreichen Funktionen einer Hecke ist die regelmässige Pflege notwendig und auch erwünscht. Neben den Hecken sind auch Einzelbäume wervolle Naturobjekte. Sie liegen im Aufgabenbereich der Gemeinden. Sachgerechte Heckenpflege Die Heckenpflege soll während der Vegetationsruhe stattfinden. Ziel der Pflege ist es, die Artenvielfalt zu fördern und die seitliche Ausbreitung zu verhindern. Bei der Pflege sind schnell wachsende Arten wie Hasel, Esche und Erle zurückzudrängen. Die langsam wachsenden Arten sind stehen zu lassen. Es sollte höchstens ein Drittel der Hecke pro Eingriff gepflegt werden. Das anfallende Material kann als Asthaufen und somit als wertvolle Kleinstruktur aufgestapelt werden. Heckenbeiträge Hecken können als ökologische Ausgleichsflächen beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt angemeldet werden oder es können Heckenpflegevereinbarungen mit dem Amt für Wald und Landschaft abgeschlossen werden. Heckenrodungen Da Hecken gesetzlich geschützt sind (Art. 15 Naturschutzverordnung), muss vor einer allfälligen Entfernung ein Hecken-Rodungsgesuch eingereicht werden. Die gerodete Hecke muss mindestens gleichwertig ersetzt werden. Publikationen
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