Die Finanzkontrolle prüft als fachlich selbstständige und unabhängige Instanz den staatlichen Finanzhaushalt nach den Vorgaben des Finanzhaushaltsrechts und nach anerkannten Revisionsgrundsätzen. Sie unterstützt den
Kantonsrat bei seiner Oberaufsicht über Verwaltung und Gerichtsverwaltung und den Regierungsrat bei der Dienstaufsicht über die Verwaltung. Sie führt das Sekretariat der
Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission.