Verfahrensschritte bei SchulentwicklungsprojektenDie Verfahrenschritte sollen die Gemeinden leiten, wenn sie ein Schulentwicklungsprojekt angehen. Wo kantonale Regelungen, v.a. Rahmenkonzepte, bestehen, müssen keine gemeindeeigene Konzepte geschrieben werden. Das AVM muss aber über den Umsetzungsplan Kenntnis haben und verfasst allenfalls eine eigene Stellungsnahme.
Zuständige Instanz: Amt für Volks- und Mittelschulen
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