Kopfzeile

Inhalt

Regierungsrat erlässt Anpassungen am Perimeter der Wildruhezonen

9. Juli 2021
Um Vollzugsprobleme zu beheben und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Regierungsrat Änderungen am Schutzplan der Wildruhezonen erlassen. Der angepasste Schutzplan tritt per 1. August 2021 in Kraft.

Die Wildruhezonen haben zum Ziel, wichtige Lebensräume, insbesondere Wintereinstands-, Aufzucht- und Brutgebiete für wildlebende Säugetiere und Vögel, vor Störungen durch das Ausüben von Sport- und Freizeitaktivitäten zu schützen.

Seit Inkrafttreten der Wildruhezonen im Jahr 2014 haben sich die Markierung der Schutzgebiete sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen, welche vorwiegend durch die Wildhut/Naturaufsicht wahrgenommen wird, gut bewährt. Allerdings hat sich gezeigt, dass einige untergeordnete Anpassungen am Perimeter des Schutzplans notwendig sind, um Vollzugsprobleme zu beheben und Rechtssicherheit zu schaffen. Von diesen Anpassungen betroffen sind die Gemeinden Kerns und Engelberg. So wird zum Beispiel ein nicht länger unterhaltener Wanderweg und dessen Weggebot im Gebiet Arviböden, Kerns, aus dem Schutzplan entfernt oder der sich in der Wildruhezone befindende Anlauf der Sprungschanze in Engelberg aus dem Perimeter der Wildruhezone entlassen.

Vom 7. Mai 2021 bis 7. Juni 2021 lagen die Anpassungen am Schutzplan bei den Gemeindekanzleien Kerns und Engelberg sowie dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Amt für Wald und Landschaft, zur Einsichtnahme auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

In seiner Sitzung vom 6. Juni 2021 hat der Regierungsrat die Änderungen am Schutzplan der Wildruhezonen erlassen. Die Änderungen treten auf den 1. August 2021 in Kraft. Der angepasste Schutzplan steht ab diesem Datum auf www.ow.ch unter dem Stichwort Wildruhezonen zur Verfügung. Die Anpassungen werden demnächst auch in den Geoportalen nachgeführt.

Zugehörige Objekte

Name
MM_RR_Erlass_Anpassungen_Wildruhezonen.pdf Download 0 MM_RR_Erlass_Anpassungen_Wildruhezonen.pdf
Auf Social Media teilen