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Neue Covid-19-Teststrategie im Kanton Obwalden

8. Februar 2021
Gesundheitsinstitutionen und -dienstleister können neu wiederholte, präventive Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests unter Kostentragung des Bundes durchführen. Weitere Unternehmen können beim Kanton eine Bewilligung für die präventive Testung beantragen. Die Tests sollen helfen, mögliche Ausbrüche schon früh zu erkennen und eine grössere Ausbreitung zu verhindern. Auf präventive Tests an Schulen wird in Obwalden momentan verzichtet.

Für Bund und Kantone ist die Identifikation von Personen, die mit dem neuen Coronavirus infiziert sind, ein wesentliches Fundament der Pandemiekontrolle. Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Contact Tracing lassen vermuten, dass die Dunkelziffer der asymptomatischen positiven Fälle in der Gesellschaft rund zehn Mal höher sein dürfte als die bekannten Fallzahlen. Von dieser Personengruppe geht ein hohes Übertragungsrisiko aus, ohne dass die betreffenden Personen sich dessen bewusst sein können. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 beschlossen, neu auch die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen. Er will damit besonders gefährdete Menschen besser schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig bekämpfen. Eine gezielte und repetitive Testung von symptomlosen Personen kann als Ergänzung zur bestehenden Testung symptomatischer Personen und den bekannten Schutzmassnahmen zur Pandemiebewältigung beitragen.

Bewilligungen
Obwaldner Institutionen und Organisationen, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von besonders gefährdeten Personen dienen, können neu präventive Tests unter Kostentragung des Bundes durchführen. Darunter fallen insbesondere Pflegeheime, sozialmedizinische Institutionen, Arzt- und Zahnarztpraxen etc. Weitere Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen eine Bewilligung für das präventive Testen beantragen, müssen die Untersuchungen aber selber organisieren. Die Bewilligungen werden durch das Gesundheitsamt unter Vorlage eines entsprechenden Antrags erteilt. Für beide Varianten gilt, dass ein positives Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test beim Hausarzt oder im kantonalen Testzentrum bestätigt werden muss und die betreffenden Personen sich umgehend in Isolation zu begeben haben, bis das PCR-Testergebnis vorliegt.

"Das präventive Testen ist grundsätzlich freiwillig, macht aber dann Sinn, wenn alle in einer Organisation mitmachen", so Patrick Csomor, Leiter des Gesundheitsamts. Da der Test selbst nicht vor einer Übertragung schützt, bleibt die Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen weiterhin wichtig.

Testansätze
Für Personengruppen mit erhöhter Übertragungswahrscheinlichkeit gelten neu folgende Testansätze:

  • Tests vor dem Ausbruch: Prävention von Ausbrüchen als Teil eines Schutzkonzeptes von Institutionen mit hohem Übertragungsrisiko und zum Schutz von besonders gefährdeten Personen;
  • Tests während eines akuten Ausbruchs: Ausbruchskontrolle gemäss BAG-Empfehlungen zur effizienten Kontrolle von Ausbrüchen;
  • Tests nach einem unkontrollierten, grösseren, regionalen Ausbruch: Zeitlich begrenztes "Hotspot-Management" im regionalen Umfeld von unkontrollierten Infektionsausbrüchen.

Sich wiederholende, präventive Testungen dürfen nur mittels den vom BAG geprüften Antigen-Schnelltests durchgeführt werden. Zudem müssen diese durch entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden.

Kein präventives Testen an Schulen
Zum heutigen Zeitpunkt wird bewusst auf das wiederholte, präventive Testen an Schulen verzichtet. Im Rahmen eines Ausbruchs an einer Schule kann es aber trotzdem zu einer breiteren Testung kommen. Betroffene Kinder und deren Eltern würden im Voraus von der Schule informiert

Verkürzung der Quarantänepflicht bei Kontaktpersonen und Reiserückkehrern
Ab dem 8. Februar 2021 können Kontaktpersonen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Quarantäne verkürzen, wenn sie frühestens am 7. Tag einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können. Die Tests müssen selbst bezahlt werden. Das negative Testergebnis muss der Fachstelle COVID-19 zusammen mit einer Kopie einer ID oder eines Passes und der Versicherungskarte per Mail bestätigt werden (covid19@ow.ch).

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Teststrategie Obwalden.pdf Download 0 Medienmitteilung Teststrategie Obwalden.pdf
Antrag für präventives Testing.docx Download 1 Antrag für präventives Testing.docx
Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien.pdf Download 2 Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien.pdf
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