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Einführung Auskunftsportal Terravis: Vernehmlassung

Geschäftsart
Vernehmlassung
Status
Abgeschlossen
Datum
1. Februar 2021
Beschreibung

Der Regierungsrat will per 1. Januar 2022 das elektronische Auskunftsportal Terravis in Betrieb nehmen. Es ermöglicht Urkundspersonen, Kreditinstituten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern den schweizweiten Zugriff auf Grundbuchdaten und den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern. Gleichzeitig soll eine öffentliche Eigentümerabfrage im Internet eingeführt werden.

Terravis ist ein elektronisches Auskunftsportal über Grundbuchdaten, welches den schweizweiten Zugriff auf Grundbuchdaten und den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern ermöglicht. Berechtigte Personen können Grundbuchauszüge jederzeit selber und elektronisch beziehen. Dieser Datenaustausch erfolgt schnell, sicher und medienbruchfrei. Terravis ist bereits in 18 Kantonen im Einsatz.

Der Kanton Obwalden ist einer der wenigen Kantone, welcher Urkundspersonen, Kreditinstituten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten noch keinen elektronischen Zugang anbietet. Das Auskunftsportal Terravis soll nun eingerichtet und ab dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommen werden. Um Terravis einzuführen, müssen die Ausführungsbestimmungen des Regierungsrats über den Zugriff auf Daten des EDV-Grundbuchs (GDB 213.412) gänzlich angepasst werden. Auch die Verordnung über die Grundbuchgebühren (GDB 213.61) soll in diesem Zusammenhang einer Totalrevision unterzogen werden.

Gleichzeitig mit der Einrichtung des Auskunftsportals Terravis soll die öffentliche Eigentümerabfrage im Internet, verknüpft mit dem Geoinformationssystem WebGIS, eingeführt werden. Die Einführung von Terravis gestaltet die Grundbuchprozesse für alle Beteiligten effizienter. Zudem entspricht sie einem starken Bedürfnis der Privatwirtschaft.

Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 4. April 2021. Um die Verarbeitung der Antworten zu erleichtern, bittet das Volkswirtschaftsdepartement um eine Retournierung des ausgefüllten Fragebogens im Word-Format per Mail an volkswirtschaftsamt@ow.ch.

Anschliessend wird der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Es ist vorgesehen, dass die revidierten Bestimmungen per 1. Januar 2022 in Kraft treten. 

Zugehörige Objekte

Name
Erlauternder_Bericht.pdf Download 0 Erlauternder_Bericht.pdf
Fragebogen_zur_Vernehmlassung.DOCX Download 1 Fragebogen_zur_Vernehmlassung.DOCX
Vernehmlassungsentwurf_AB_Geoinformationsgesetz.pdf Download 2 Vernehmlassungsentwurf_AB_Geoinformationsgesetz.pdf
Vernehmlassungsentwurf_AB_Grundbuch.pdf Download 3 Vernehmlassungsentwurf_AB_Grundbuch.pdf
Vernehmlassungsentwurf_AB_Zugriff_Daten_EDV-Grundbuch.pdf Download 4 Vernehmlassungsentwurf_AB_Zugriff_Daten_EDV-Grundbuch.pdf
Vernehmlassungsentwurf_EG_ZGB.pdf Download 5 Vernehmlassungsentwurf_EG_ZGB.pdf
Vernehmlassungsentwurf_Verordnung_Grundbuchgebühren.pdf Download 6 Vernehmlassungsentwurf_Verordnung_Grundbuchgebühren.pdf
Terravis_Einladungsschreiben_Vernehmlassung.pdf Download 7 Terravis_Einladungsschreiben_Vernehmlassung.pdf