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Kanton nutzt die Möglichkeit der Verlängerung der Zivilschutzdienstpflicht

2. Dezember 2020
Am 1. Januar 2021 treten das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Bundes sowie die neue Verordnung über den Zivilschutz in Kraft. Die Dauer der Zivilschutzdienstpflicht wird darin von 20 auf 14 Jahre verkürzt. Zur Erhaltung des erforderlichen Bestands an Schutzdienstpflichtigen hat der Regierungsrat jedoch eine temporäre Verlängerung der Dienstpflicht beschlossen. Diese Übergangsfrist dauert bis längstens 31. Dezember 2025.

Im Rahmen der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ist eine Reduktion der Zivilschutzdienstpflicht von 20 auf 12 Jahre bzw. 245 Diensttage vorgesehen, um die Dauer der Schutzdienstpflicht an diejenige der Militärdienstpflicht anzupassen. Für den Fall stark sinkender Rekrutierungsquoten oder demographischer Schwankungen wurde dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, die Schutzdienstpflicht auf Verordnungsstufe auf 14 Jahre zu verlängern. Wegen der schweizweit stark sinkenden Zahl der rekrutierten Angehörigen des Zivilschutzes, macht der Bundesrat von dieser Möglichkeit Gebrauch. Das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz sowie die Verordnung über den Zivilschutz treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Kanton Obwalden verfügt derzeit über 465 aktiv eingeteilte Schutzdienstleistende, was leicht unter dem Sollbestand liegt. Berechnungen zeigen, dass die Zivilschutzorganisation Obwalden ab dem Jahr 2026 noch über einen Bestand von 287 Personen verfügen wird (minus 38 Prozent). "Mit dem sinkenden Bestand wird es immer anspruchsvoller, die Einsatzbereitschaft sicherzustellen und die Kernaufgaben gemäss kantonaler Zivilschutzgesetzgebung zu erfüllen", erklärt Sicherheitsdirektor Christoph Amstad.

Der Regierungsrat hat daher beschlossen, die Schutzdienstpflicht gestützt auf das neue Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz temporär zu verlängern, um den Rückgang des Personalbestands zu verzögern. Die Dienstpflicht für Schutzdienstpflichtige, die am 1. Januar 2021 bereits 14 Jahre schutzdienstpflichtig waren oder 245 Diensttage geleistet haben, wird bis zum Ende des 40. Altersjahres verlängert. Diese Verlängerung dauert bis längstens 31. Dezember 2025. "Es ist wichtig, dass wir den Spielraum gemäss Bundesgesetz nutzen, damit der Zivilschutz seine Aufgaben weiterhin mit genügend Personal wahrnehmen kann. Die grosse Bedeutung des Zivilschutzes zeigt sich gerade in der aktuellen Corona-Pandemie", sagt Sicherheitsdirektor Christoph Amstad. Der Bund und die Kantone müssen die Übergangsfrist von fünf Jahren nutzen, um die Leistungsfähigkeit des Zivilschutzes zu Gunsten der Bevölkerung mit geeigneten Massnahmen auch in Zukunft sicherzustellen.

Pioniere der Zivilschutzorganisation Obwalden bei der Arbeit.
Pioniere der Zivilschutzorganisation Obwalden stellen im Gebiet Rischigenmatt oberhalb von Alpnach eine Holzbrücke instand.

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