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Obwalden unterstützt familienergänzende Kinderbetreuung

25. Juni 2020
Kanton und Gemeinden unterstützen im Kanton Obwalden die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung mit einer Ausfallentschädigung. Sie gilt für entgangene Elternbeiträge im Zuge der Corona-Pandemie.

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2020 beschlossen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung durch eine Finanzhilfe abzufedern. Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung wie Kindertagesstätten, Einrichtungen für die schulergänzende Kinderbetreuung und Tagesfamilienorganisationen erhalten für die Zeit vom 17. März bis 17. Juni 2020 für entgangene Elternbeiträge eine Ausfallentschädigung. Der Bund übernimmt einen Drittel dieser Finanzhilfe, den Rest tragen der Kanton und die Gemeinden. Der Regierungsrat hat die notwendigen Ausführungsbestimmungen für den Vollzug erlassen.

Angesichts der schwierigen finanziellen Lage, in der sich viele Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung heute schon befinden, begrüsst der Regierungsrat, dass der Bundesrat tätig geworden ist. Diese Betreuungsangebote bilden einen wichtigen Pfeiler für eine funktionierende Wirtschaft. Aus föderalistischer Sicht ist die getroffene Massnahme, welche die Kantone verpflichtet, den privaten Institutionen Finanzhilfen für entgangene Elternbeiträge zu leisten, fragwürdig, und sie widerspricht dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz. Nach Auffassung des Regierungsrats hätte die Beteiligung des Bundes höher sein müssen. Die vom Bund festgelegten kurzen Fristen für die Umsetzung sind sowohl für die Institutionen als auch für die Kantone unbefriedigend.

Die Institutionen im Kanton wurden über diese Finanzhilfe bereits informiert und mit den Gesuchsformularen bedient. Sie haben die Gelegenheit bis 17. Juli 2020 Gesuche einzureichen.

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