Kopfzeile

Inhalt

Kantonaler Richtplan: Bauzonenmoratorium aufgehoben

24. Juni 2020
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den kantonalen Richtplan in Teilen genehmigt. Damit ist das Bauzonenmoratorium in Obwalden aufgehoben. Mit der Genehmigung der noch ausstehenden Teile rechnet der Regierungsrat im Herbst.

Der Kantonsrat von Obwalden hatte den kantonalen Richtplan am 12. September 2019 genehmigt. Die anschliessende Prüfung und Genehmigung durch den Bund nimmt bedeutend mehr Zeit als ursprünglich erwartet in Anspruch. Um in wichtigen Fragen der Raumentwicklung voranzukommen, hat das Bau- und Raumentwicklungsdepartement mit dem Bund eine Zweiteilung der Genehmigung vereinbart.

Im ersten Teil sind die Kapitel Raumentwicklungsstrategie und Siedlung enthalten. Mit der Genehmigung dieser Kapitel bestätigt der Bundesrat, dass die kantonale Richtplanung die strengen Anforderungen des Raumplanungsgesetzes an die Siedlungsentwicklung erfüllt. Mit der Genehmigung hebt der Bund auch das seit Mai 2019 geltende Moratorium für neue Bauzonen auf.

Der Obwaldner Baudirektor und Landammann Josef Hess nimmt die Genehmigung durch den Bundesrat erfreut zur Kenntnis. „Wir sind froh, dass nun dieser Teil des Richtplans genehmigt ist. Damit erhalten Behörden die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft. Das Bauzonenmoratorium ist aufgehoben.“

Wesentliche Vorbehalte brachte der Bundesrat bei der Dimensionierung der Arbeitszonen und der möglichen Erweiterung des Siedlungsgebiets an. Hier waren vor der Genehmigung des ersten Teils nochmals intensive Verhandlungen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung notwendig, um Einschränkungen zu vermeiden, die die Entwicklung des Kantons unnötig gehemmt hätten.

Hauptaufgabe der Obwaldner Gemeinden in den nächsten Jahren bleibt die qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung nach innen. Mit dem neuen Richtplan, der Mehrwertabgabe und den Bestimmungen zur Baulandmobilisierung haben sie ein wirksames Instrumentarium für die Steuerung der Siedlungsentwicklung erhalten. Auch wenn nun das Bauzonenmoratorium aufgehoben ist: Einzonungen werden in Zukunft nur möglich sein, wenn der Bedarf dafür nachgewiesen und die Potenziale für die Innenentwicklung ausgeschöpft sind. „Diese Rahmenbedingung ist nichts Neues und Überraschendes. Es handelt sich um ein Kernanliegen der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes.“ meint Baudirektor Josef Hess. „Der damit angestrebte sparsame Umgang mit unserem Boden und eine qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung liegen auch im ureigenen Interesse unseres Kantons.“

Die Gemeinden sind aktuell dabei, ihre Masterplanungen für die Ortsentwicklung zu starten. Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung mit Planungsgrundlagen und in der Erarbeitung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung.

Weiterhin ausstehend ist die Genehmigung der übrigen Richtplanteile Verkehr, Natur und Landschaft sowie Tourismus und Freizeit. Mit der Genehmigung dieser Teile rechnet der Regierungsrat im Herbst 2020.

Zugehörige Objekte

Name
20-42_MM_RR_RiPla-Genehmigung.pdf Download 0 20-42_MM_RR_RiPla-Genehmigung.pdf
Auf Social Media teilen