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Neues Coronavirus: Massnahmen des Kantons Obwalden

13. März 2020
Bis zum 4. April 2020 bleiben sämtliche Obwaldner Kindergärten und Schulen geschlossen. Die Gemeinden sollen für ein Betreuungsangebot während der Unterrichtszeit sorgen. Ab sofort sind zudem Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen verboten. Für Heime und das Kantonsspital gelten neu Besuchseinschränkungen.

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus beschlossen. Die Geschwindigkeit der Ausbreitung soll weiter gebremst und der Schutz der besonders gefährdeten Personen verstärkt werden. Die Massnahmen werden im Kanton Obwalden ab sofort umgesetzt.

Besuchseinschränkungen für Heime und das Kantonsspital
Zum Schutz der Risikogruppen vor dem Coronavirus hat der Kantonsarzt ein generelles Besuchsverbot in den Heimen und im Kantonsspital Obwalden verhängt. Um Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen und Spitalpatienten vor dem Coronavirus zu schützen, gilt ab sofort ein grundsätzliches Besuchsverbot. Ausnahmen für einzelne Besucher können in begründeten Fällen (z. B. Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patienten) von der jeweiligen Institution für Bezugspersonen bewilligt werden.

Verbot von Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden
Ab sofort sind Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 100 Personen aufhalten, verboten. Diese Regelung richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes und umfasst auch das Angebot von Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben (Museen, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Skigebiete exklusive Seilbahnen mit Erschliessungsfunktion etc.). Veranstaltungen unter 100 Personen sind zulässig, wenn die Veranstalter wie bis anhin vorgängig in ihren Inseraten bzw. auf ihren Webseiten darauf aufmerksam, dass besonders gefährdete Personen und Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, von der Veranstaltung fern zu bleiben haben. Veranstalter haben aktiv auf Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene aufmerksam zu machen und für die Händehygiene ausreichend sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen.

Restaurations- und Barbetriebe sowie Diskotheken und Nachtclubs dürfen gemäss den Bundesvorgaben nicht mehr als 50 Personen (inkl. Personal) gleichzeitig aufnehmen. Sie sind ebenfalls zur Einhaltung der oben erwähnten Präventionsmassnahmen und eines minimalen Raumangebots von 4 Quadratmetern pro Person verpflichtet.

Obwaldner Schulen ab sofort wegen Coronavirus geschlossen
Der Bundesrat hat mit Verordnung vom 13. März 2020 sämtliche Präsenzveranstaltungen an Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten bis am 4. April 2020 untersagt. Der Kanton Obwalden setzt diese Vorgabe vollumfänglich um und unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung der entsprechenden Massnahmen. Die Aussetzung des Präsenzunterrichts ist eine ausserordentliche Situation, welche die Schulen und die Erziehungsberechtigten vor grosse organisatorische Herausforderungen stellt.

Der Bundesentscheid hat zur Konsequenz, dass ab Montag, 16. März 2020 kein Präsenzunterricht mehr stattfindet und die Kinder sowie Jugendlichen grundsätzlich zu Hause bleiben. Die Gemeinden und die Kantonsschule sollen ein Betreuungsangebot bereitstellen. Dieses Angebot richtet sich jedoch nur an Kinder und Jugendliche, für die zu Hause keine geeignete Betreuung sichergestellt werden kann. Mit dieser Massnahme wird verhindert werden, dass die Betreuung von den Grosseltern und damit der Gruppe besonders gefährdeter Personen sichergestellt werden muss.

Umfassende und aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus sind auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit zu finden: www.bag-coronavirus.ch

Zusätzliche Informationen zur Lage im Kanton Obwalden sowie verschiedene Merkblätter sind auf der Kantonswebseite erhältlich: www.ow.ch/coronavirus

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