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Neues Coronavirus (Covid-19): Auskünfte zur Durchführung von Veranstaltungen unter neuer Telefonnummer

3. März 2020

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2020 die Durchführung öffentlicher und private Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis mindestens 15. März 2020 verboten und dazu eine Verordnung erlassen. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig.

In Obwalden sind Veranstalter aufgefordert, für eine Risikobeurteilung mit dem kantonalen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Seit Inkraftsetzung der Verordnung hat das Gesundheitsamt über 40 Gesuche und Anfragen geprüft.

Der Informationsbedarf ist anhaltend hoch. Um seine übrigen Aufgaben (z.B. Prämienverbilligung, Schulgesundheitsdienst) weiterhin gewährleisten zu können, hat das Gesundheitsamt eine eigene Telefonnummer für Fragen im Zusammenhang mit Veranstaltungen in Betrieb genommen:

  • Telefon 041 666 64 49
    (erreichbar Montag bis Freitag jeweils 08.00-11.45 und 13.30-17.00 Uhr)
  • E-Mail gesundheitsamt@ow.ch

Umfassende und aktuelle Informationen zum Coronavirus sind unter anderem auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit zu finden: www.bag-coronavirus.ch

Zusätzliche Informationen zur Lage im Kanton Obwalden sind auf der Kantonswebseite erhältlich: www.ow.ch/coronavirus

Kampagne BAG
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