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Oberstaatsanwältin Esther Omlin tritt per Ende des Amtsjahres 2018/2019 zurück

3. Juni 2019
Oberstaatsanwältin Dr. iur. Esther Omlin hat nach 15 Jahren bei der Staatsanwaltschaft Obwalden ihren Rücktritt per Ende des laufenden Amtsjahres eingereicht. Sie beendet ihre Tätigkeit im Kanton Obwalden nach achteinhalb Jahren Amtstätigkeit als Oberstaatsanwältin. Der Präsident der Rechtspflegekommission und der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements haben den Rücktritt entgegengenommen und konzentrieren sich auf die Wiederbesetzung der Oberstaatsanwaltschaft.

Dr. iur. Esther Omlin verzichtet nach 15 Amtsjahren als Staatsanwältin beim Kanton Obwalden, davon achteinhalb Jahre als Oberstaatsanwältin, auf die weitere Amtsführung und hat beim Präsident der Rechtspflegekommission und dem Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements ihren Rücktritt auf Ende des Amtsjahres (30. Juni 2019) eingereicht. Auch die unterschiedlichen Auffassungen zu Arbeitsprozessen innerhalb der Staatsanwaltschaft haben zu ihrem Entscheid beigetragen. Dr. iur. Esther Omlin wird eine amtliche Funktion ausserhalb des Kantons Obwalden übernehmen.

Der Präsident der Rechtspflegekommission und der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements haben den Rücktritt entgegengenommen. Der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements konzentriert sich nun auf die Wiederbesetzung der Oberstaatsanwaltschaft. In der Übergangsphase übernimmt der stellvertretende Oberstaatsanwalt ad interim die Leitung der Staatsanwaltschaft.

Die Stelle der Oberstaatsanwaltschaft wird demnächst ausgeschrieben und die notwendigen Schritte zur Neubesetzung an die Hand genommen. Wahlbehörde einer Oberstaatsanwältin oder eines Oberstaatsanwaltes ist der Kantonsrat.

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