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Regierungsrat verabschiedet Rahmenkredit für kantonales Härtefallprogramm an Kantonsrat

23. Dezember 2020
Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat einen Rahmenkredit von 7 Millionen Franken zur Unterstützung von Obwaldner Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind. Damit schöpft er die Beteiligung des Bundes maximal aus. Ende Januar 2021 soll der Start der Gesuchseinreichung erfolgen.

Die Corona-Pandemie trifft die Obwaldner Wirtschaft empfindlich. Krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle drosseln die Produktionsleistung. Die behördlichen Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 führen zu empfindlichen Einnahmeeinbussen. Gibt der Staat nicht Gegensteuer, drohen Konkurse und Betriebsschliessungen. „Der Gefahr grosser volkswirtschaftlicher Schäden für Kanton und Gemeinden gilt es entschieden gegenüberzutreten“, hält der Obwaldner Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler fest.

Der Bund hat im Covid-19-Gesetz eine Bestimmung aufgeführt, die es ihm erlaubt, Härtefallmassnahmen für Unternehmen zu realisieren, welche aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die Event-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schausteller. Der Bund hat die Gesamtsumme für Härtefallmassnahmen in mehreren Schritten erhöht. Die Bundesmittel werden ins kantonale Härtefallprogramm integriert. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat für die Januarsitzung einen Rahmenkredit von 7 Millionen Franken zugunsten von Obwaldner Unternehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Der Bundesbeitrag beträgt insgesamt 4,73 Millionen Franken, die dafür nötige kantonale Äquivalenzleistung 2,27 Millionen Franken. „Diese finanzielle Beteiligung des Kantons ermöglicht es, den maximalen Bundesbeitrag für das Obwaldner Härtefallprogramm auszulösen“, erklärt Landstatthalter Daniel Wyler.

Die Härtefallmassnahmen sind als Ergänzung zu privaten Lösungen – beispielsweise dem Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle, aus dem bereits über 4 Millionen Franken als A-fonds-perdu-Beiträge ausbezahlt werden konnten – und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Hilfsinstrumenten der öffentlichen Hand konzipiert. Für die Unternehmen werden Anreize geschaffen, ihr Geschäftsmodell zukunftsfähig auszugestalten. „Mit dem kantonalen Hilfsprogramm verfolgen wir das Ziel, den Substanzerhalt der betroffenen Unternehmen zu gewährleisten“, erklärt Landstatthalter Daniel Wyler.

Die Unterstützung erfolgt in Form von Bürgschaften für Darlehen sowie A-fonds-perdu-Beiträgen. Diese sollen grundsätzlich in Kombination eingesetzt werden. Mit der Kantonsverfassung und dem Gesetz über die regionale Wirtschaftspolitik stehen die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Lancierung des kantonalen Härtefallprogramms bereit. Für den Erlass von Kriterien, nach denen Leistungen gewährt werden, ist der Regierungsrat zuständig. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden aktuell unter Hochdruck erarbeitet. Der Regierungsrat beabsichtigt, diese noch vor der Kantonsratssitzung zu verabschieden.

Die Einreichung von Anträgen soll möglichst einfach auf elektronischem Weg beim Kanton erfolgen. Für die fachliche, detaillierte Prüfung werden externe Spezialistinnen und Spezialisten hinzugezogen. Diese werden auch bei der Erarbeitung des Prozesses und bei der Definition der zu berücksichtigenden Kriterien eingebunden. Der abschliessende Entscheid soll durch ein gemischtes Gremium aus Kantonsvertretern und externen Experten erfolgen. „Mit diesem pragmatischen Vorgehen wird sichergestellt, dass die Anträge aus einer interdisziplinären Sicht beurteilt werden und auf die kantonalen Gegebenheiten Rücksicht genommen wird“, erklärt Landstatthalter Daniel Wyler. Ende Januar 2021 soll der Start der Gesuchseinreichung erfolgen.

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