Kopfzeile

Inhalt

«Nachhaltig vorwärts» – Erneuerung der Zusammenarbeitsvereinbarung der Obwaldner Energiestädte

3. Dezember 2018
Sämtliche Obwaldner Gemeinden, das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO) und die Energiefachstelle des Kantons Obwalden haben unter dem Motto «Nachhaltig vorwärts» eine weitere Kooperation im Energiebereich vereinbart. Die bisherige Vereinbarung regelt seit 2015 die Zusammenarbeit, stärkt sie und ermöglicht so eine grössere Nutzung von Synergien. Die gemeinsame Behandlung von Energiethemen hat sich bestens bewährt. Die Zusammenarbeitsvereinbarung wurde deshalb bis Ende 2022 verlängert.

Sämtliche Obwaldner Gemeinden, das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO) und die Energiefachstelle des Kantons Obwalden haben unter dem Motto «Nachhaltig vorwärts» ihre Kooperation im Energiebereich etabliert und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der nationalen und kantonalen Energiepolitik.

Eine Vereinbarung regelt seit anfangs 2015 die Zusammenarbeit, stärkt sie und ermöglicht so eine grössere Nutzung von Synergien. Sie bildet die Grundlage und regelt die Finanzierung für gemeinsame Tätigkeiten im Energiebereich. Die bestehende Zusammenarbeitsvereinbarung galt für vier Jahre und läuft Ende 2018 aus.

Um gemeinsame Projekte zu realisieren und die externen Kosten zu decken, steuern die Gemeinden, das EWO und der Kanton ihren Teil bei. Der Beitrag der Gemeinden bemisst sich nach deren Einwohnerzahl und beträgt einen Franken pro Einwohner. Über die Projektarbeit soll mindestens die Hälfte des einbezahlten Gemeindebeitrags in den jeweiligen Gemeinden eingesetzt werden. Das EWO und der Kanton Obwalden beteiligen sich an den Aufgaben mit einem finanziellen Beitrag von je 15 000 Franken sowie mit Eigenleistungen.

Zu den gemeinsam durchgeführten Aktivitäten gehörten beispielsweise Informationskampagnen wie die Erarbeitung einer gemeinsamen Website oder ein Energiesparwettbewerb zwischen den Gemeindeverwaltungen, das Projekt «Energieschulen in Obwalden» und das grosse Mobilitätsevent «BEWEGT 18» unter dem Motto „sinnvoll underwägs“.

Die Behandlung gemeinsamer Projekte im Rahmen der Zusammenarbeitsvereinbarung hat sich bestens bewährt und soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. Die beteiligten Partner haben daher eine Verlängerung der Zusammenarbeitsvereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen.

Organisation und Budget

Für die Umsetzung der Vereinbarung sind drei Gremien verantwortlich:

Die Steuergruppe ist das Führungsgremium sorgt für die strategische Planung und Koordination der Energieaktivitäten in den Obwaldner Gemeinden.

Die Arbeitsgruppe Energie plant und unterstützt die Tätigkeit der Gemeinden im Energiebereich operationell. Durch permanenten Informationsaustausch in der Arbeitsgruppe und der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit sollen gegenseitig Synergien genutzt werden.

Die Projektleitung regelt die organisatorischen Belange der Zusammenarbeit und ist bei der Energiefachstelle des Kantons Obwalden angegliedert.

Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen die Energiefachstelle des Kantons Obwalden, Abteilung Hochbau und Energie zur Verfügung. (Telefon 041 666 64 24).

Zugehörige Objekte

Name
MM_Zusammenarbeitsvereinbarung_Energiestadt_2018.pdf Download 0 MM_Zusammenarbeitsvereinbarung_Energiestadt_2018.pdf
Auf Social Media teilen