Neue Covid-19-Teststrategie im Kanton ObwaldenGesundheitsinstitutionen und -dienstleister können neu wiederholte, präventive Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests unter Kostentragung des Bundes durchführen. Weitere Unternehmen können beim Kanton eine Bewilligung für die präventive Testung beantragen. Die Tests sollen helfen, mögliche Ausbrüche schon früh zu erkennen und eine grössere Ausbreitung zu verhindern. Auf präventive Tests an Schulen wird in Obwalden momentan verzichtet. Für Bund und Kantone ist die Identifikation von Personen, die mit dem neuen Coronavirus infiziert sind, ein wesentliches Fundament der Pandemiekontrolle. Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Contact Tracing lassen vermuten, dass die Dunkelziffer der asymptomatischen positiven Fälle in der Gesellschaft rund zehn Mal höher sein dürfte als die bekannten Fallzahlen. Von dieser Personengruppe geht ein hohes Übertragungsrisiko aus, ohne dass die betreffenden Personen sich dessen bewusst sein können. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 beschlossen, neu auch die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen. Er will damit besonders gefährdete Menschen besser schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig bekämpfen. Eine gezielte und repetitive Testung von symptomlosen Personen kann als Ergänzung zur bestehenden Testung symptomatischer Personen und den bekannten Schutzmassnahmen zur Pandemiebewältigung beitragen. Bewilligungen "Das präventive Testen ist grundsätzlich freiwillig, macht aber dann Sinn, wenn alle in einer Organisation mitmachen", so Patrick Csomor, Leiter des Gesundheitsamts. Da der Test selbst nicht vor einer Übertragung schützt, bleibt die Einhaltung der bisherigen Schutzmassnahmen weiterhin wichtig. Testansätze
Sich wiederholende, präventive Testungen dürfen nur mittels den vom BAG geprüften Antigen-Schnelltests durchgeführt werden. Zudem müssen diese durch entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Kein präventives Testen an Schulen Verkürzung der Quarantänepflicht bei Kontaktpersonen und Reiserückkehrern
Datum der Mitteilung 8. Feb. 2021
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