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Kanton verstärkt Durchsetzung der Leinenpflicht in Naturschutzzonen

25. April 2012
Naturschutzzonen sind eng begrenzte Gebiete in denen schutzwürdigen Tieren und Pflanzen Vorrang gegenüber der Freizeitnutzung eingeräumt wird. Deshalb ist es in den meisten Naturschutzzonen grundsätzlich verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

An den Eingängen zu den kantonalen Naturschutzzonen sind Informationstafeln postiert. Sie geben Auskunft über die Verhaltensregeln, die innerhalb der Zone gelten. Den Informationstafeln ist zu entnehmen, ob eine Leinenpflicht für Hunde be-steht (siehe Box: Naturschutzzonen mit Leinenpflicht). Rückmeldungen aus der Bevölkerung an das Amt für Wald und Landschaft deuten darauf hin, dass die Leinenpflicht in Naturschutzzonen zunehmend missachtet wird.

Naturschutzzonen sind eng begrenzte Gebiete in denen schutzwürdigen Tieren und Pflanzen Vorrang gegenüber der Freizeitnutzung eingeräumt wird. Frei laufende Hunde führen zu Störungen von verschiedenen Tierarten. So sollte beispielsweise die Rohrammer, die ihre Jungen im Schilf aufzieht, in Naturschutzzonen nicht durch frei laufende Hunde aufgeschreckt werden.

Das Amt für Wald und Landschaft verstärkt deswegen die Durchsetzung der Leinenpflicht. Einerseits wird der Informationstätigkeit mehr Gewicht beigemessen, andererseits werden vermehrt Kontrollen vorgenommen. Hundebesitzer, die sich nicht an die Vorschriften halten, werden auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam gemacht. Bei wiederholten Missachtungen müssen – zum Schutz der Tiere und Pflanzen innerhalb der Naturschutzzonen – weitergehende Massnahmen in Betracht gezogen werden. Peter Lienert, Leiter Amt für Wald und Landschaft, erklärt: „Wir zählen auf die Einsicht der Hundehalter und gehen davon aus, dass wir künftig eine bessere Befolgung der Verhaltensregeln erreichen können.“

Die Reglemente der Naturschutzzonen können eingesehen werden unter:
www.ow.ch (Suchbegriff: Naturschutzzonen)

Naturschutzzonen mit Leinenpflicht
  • Hanenried (Gemeinden Sachseln und Giswil)
  • Hinteregg-Andresen/Hinteregg-Schlierental (Gemeinde Sarnen)
  • Mörlisee (Gemeinde Giswil)
  • Sackboden (Gemeinde Sachseln)
  • Schlierenrüti (Gemeinde Alpnach)
  • Städeried (Gemeinde Alpnach)
  • Usser Allmend (Gemeinde Giswil)

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