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Regierungsrat verabschiedet Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz zuhanden des Kantonsrats

9. Juli 2020
Der Fokus der Schuldenbegrenzung wird neu auf die Tragbarkeit der Verschul-dung im Budget und die Nettoverschuldung ausgerichtet. Die oberste Limite der Verschuldung wird durch den Nettoverschuldungsquotienten von 130 Pro-zent definiert. Die neuen Vorgaben im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) ermögli-chen es dem Kanton, die notwendigen Investitionen über eine moderate Zu-nahme der Verschuldung zu finanzieren und ein gesetzeskonformes Budget zu erreichen.

Der vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedete Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz (FHG) bildet den kleinsten gemeinsamen Nenner der Parteien und Gemeinden ab. Die weitergehenden Systemänderungen des FHG, insbesondere die automatische Steuerfusserhöhung bei Nichteinhalten der Vorgaben, haben sich in der Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig erwiesen.

Angesichts der erwarteten Umsetzung des Nachtrags auf den 1. Januar 2021 sowie der ungewissen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie schlägt der Regierungsrat folgende Anpassungen des FHG vor:

  • Die rollende Aufgaben- und Finanzplanung wird beim Kanton und den Gemeinden um zwei Jahre erweitert, damit künftige Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können;
  • Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse werden die bestehenden Vorgabe betreffend Haushaltsgleichgewicht und Schuldenbegrenzung für die Einwohner- und Kirchgemeinden beibehalten. Die Möglichkeit der finanzpolitischen Buchungen wird beim Kanton und den Gemeinden beibehalten.
  • Der Fokus der Schuldenbegrenzung wird in erster Linie auf die Tragbarkeit der Verschuldung im Budget und die Ausgangslage (Nettoverschuldung) gerichtet;
  • In zweiter Linie wird zusätzlich eine ober(st)e Limite der Verschuldung in Form eines Nettoverschuldungsquotienten von 130 Prozent festgelegt;
  • Ausnahmen von der Schuldenbegrenzung sind nicht mehr vorgesehen;
  • Das maximal erlaubte zu budgetierende Defizit bzw. der mindestens zu budgetierende Überschuss der Erfolgsrechnung wird in Abhängigkeit zur Verschuldungssituation festgelegt.

Neuverschuldung unausweichlich und vertretbar

Der Kanton strebt grundsätzlich einen Ausgleich zwischen Aufwand und Ertrag an. Dieser Ausgleich war in der Finanzplanung ab 2020 dank den ausgabenseitigen Anstrengungen, der 2018 vorgenommenen Einmalabschreibung und der per 2020 vorgenommenen Steuererhöhung vorgesehen. Durch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie verschärft sich die Problematik des strukturellen Defizits jedoch wieder.

Nach dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) sowie den umgesetzten Massnahmen aus der Finanzstrategie 2027+, sieht der Regierungsrat für zusätzliche Sparrunden gegenwärtig kein Potenzial. Eine weitere Erhöhung der Kantonssteuer lehnt der Regierungsrat ab. Um die dringend notwendigen Investitionen gesetzeskonform tätigen zu können, soll in den kommenden Jahren eine Zunahme der Schulden des Kantons in Kauf genommen werden. Eine solche schmerzt zwar aus finanzpolitischer Sicht, ist aber in Anbetracht der nach wie vor historisch tiefen Zinssätze zumindest mittelfristig gut vertretbar. Mit dem Nachtrag zum FHG werden die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Auswirkungen Covid-19

Aufgrund des unsicheren weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie und der noch nicht abschliessend absehbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft ist derzeit eine Prognose für die mittel- bis längerfristige Entwicklung des Finanzhaushalts des Kantons mit grossen Unsicherheiten verbunden. Gemäss aktueller Hochrechnungen kann beim Kanton für das Jahr 2020 mit einem Ergebnis in der budgetierten Grössenordnung gerechnet (Defizit der Erfolgsrechnung von rund 2 Millionen Franken). Die ausgabenseitigen Mehraufwendungen (regionalpolitischer Beitrag ans Kantonsspital, medizinisches Schutzmaterial, wirtschaftliche Hilfe, zusätzlicher Beitrag an den öffentlichen Verkehr) dürften durch Mehreinnahmen, insbesondere dank der höheren Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (Kantonsanteil von 12 Millionen Franken anstelle der budgetierten 6 Millionen Franken) noch aufgefangen werden können. Ab 2021 werden sich die finanziellen Folgen in den Einnahmen zeigen. Insbesondere die Entwicklung der Steuererträge ist höchst ungewiss. Der Regierungsrat wird die Situation genau beobachten und entsprechende Massnahmen einleiten.

Weiteres Vorgehen

Der Kantonsrat wird den Nachtrag zum FHG voraussichtlich im September und Oktober 2020 behandeln. Das Inkrafttreten ist per 1. Januar 2021 vorgesehen.

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