Genehmigung Teilrevision Ortsplanung Giswil
Die Einwohnergemeinde Giswil verabschiedete die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung an der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018. Aufgrund mehrerer dringlicher Änderungswünsche hatte die Gemeinde beschlossen, die Bau- und Zonenordnung noch vor der Genehmigung des neuen Richtplans zu revidieren.
An seiner Sitzung vom 16. April 2019 genehmigte der Regierungsrat die Teilrevision in grossen Teilen. Die wichtigsten Änderungen umfassen eine Nutzung des Gebiets Gorgen als gewerblich-industrielle Zone, eine Aufwertung der Brünigstrasse im Dorfzentrum, die Neuordnung des Gebietes Landhaus sowie diverse kleinere Anpassungen in einzelnen Gebieten der Gemeinde. Nicht realisiert werden kann die Abschaffung der Nutzungsziffer in der Bauzone; der revidierte Richtplan des Kantons ist dafür eine zwingende Voraussetzung. Die heute gültige Ausnützungsziffer bleibt damit vorderhand bestehen.
Gemäss den Übergangsbestimmungen im Bundesgesetz über die Raumplanung sind Einzonungen derzeit nur dann zulässig, wenn flächengleich Bauland ausgezont wird. Die Gemeinde Giswil hat die geplanten Einzonungen durch Auszonungen kompensiert und erfüllt damit die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes.
Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat verfügt die Gemeinde Giswil wieder über eine aktuelle und den Bedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerung angepasste Planungsgrundlage, bevor am 1. Mai 2019 im Kanton Obwalden ein Bauzonenmoratorium in Kraft tritt. Mitte Mai wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen bezüglich der kantonalen Richtplanung und damit über das Ende des Bauzonenmoratoriums informieren.
Zugehörige Objekte
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