Kulturschaffende können sich für Werkbeiträge bewerben
Die Gesamtfördersumme verteilt sich auf einen Werkbeitrag von 20 000 Franken und einen Werkbeitrag von 10 000 Franken. Eine fünfköpfige Fachjury unter der Leitung der Urner Illustratorin Lina Müller wird die Eingaben sichten, diskutieren und schliesslich die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmen.
Personenbezogene Förderung
Die Trägerschaft des Wettbewerbs liegt bei den beiden kantonalen Kulturkommissionen. Mit den Werkbeiträgen werden – im Gegensatz zur Projektförderung – Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen unterstützt. Die ausgerichteten Beiträge sollen es ihnen ermöglichen, sich während einer gewissen Zeit intensiv ihrem Schaffen zu widmen und ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln.
Für alle Kultursparten mit einzelnen Einschränkungen
Die Ausschreibung umfasst sämtliche Kultursparten und zielt insbesondere auf innovative Formen des künstlerischen und kulturellen Ausdrucks ab. Für herkömmliche Projekte im Theater-, Tanz und Ausstellungsbereich sowie für CD-Produktionen werden hingegen keine Beiträge gewährt. Auch die Eingabe von literarischen Texten, Theatertexten und professionellen Filmprojekten ist ausgeschlossen, da für diese Bereiche separate Förderinstrumente auf Zentralschweizerischer Ebene bestehen.
Eingabebedingungen
Bewerbungen sind bis spätestens 25. September 2025 in vollständiger Form einzureichen beim Amt für Kultur und Sport Obwalden. Das Reglement und das Anmeldeformular können unter www.ow.ch mit dem Suchbegriff „Werkbeiträge“ oder unter www.nw.ch/werkbeitrag heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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Kulturschaffende können sich für Werkbeiträge bewerben (PDF, 167.32 kB) | Download | 0 | Kulturschaffende können sich für Werkbeiträge bewerben |