Kopfzeile

Inhalt

Der Regierungsrat schlägt die Aufhebung der Überbrückungsrenten für Kantonsangestellte vor

28. August 2025
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Dieser beinhaltet die Aufhebung der Überbrückungsrenten für die Verwaltungsangestellten und die Lehrpersonen des Kantons. Die Abschaffung ist ein Teil der Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage des Kantons.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Überbrückungsrenten für Kantonsangestellte (inkl. Lehrpersonen) aufzuheben. Diese Renten dienten bis anhin als finanzielle Überbrückung für maximal zwei Jahre, bei einer vorzeitigen Pensionierung. Die Rente beträgt 90 Prozent der maximalen einfachen AHV-Altersrente, was monatlich 2 205 Franken, entspricht und beim Kanton jährliche Gesamtkosten im Umfang von rund 145 000 Franken verursacht. Von der Aufhebung sind auch die Lehrpersonen der Einwohnergemeinden betroffen.

Angespannte finanzielle Lage

Die finanzielle Situation des Kantons Obwalden ist bereits seit mehreren Jahren angespannt. Der Regierungsrat beauftragte daher im März 2024 die Departemente und die Staatskanzlei damit, Lösungsansätze zur Beseitigung der zu erwartenden Defizite zu erarbeiten. Ein konkreter Vorschlag ist die Aufhebung der Überbrückungsrente. Weitere Massnahmen werden zurzeit auch in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Die Aufhebung der Überbrückungsrente ist auch im Kontext der demografischen Entwicklung und des sich zunehmend abzeichnenden Arbeitskräftemangels – sowohl beim Lehr- als auch beim Verwaltungspersonal – zu betrachten. Sie steht im Einklang mit der vom Parlament im Oktober 2024 beschlossenen Erhöhung der Alterslimite für eine mögliche Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden bis zum 72. Altersjahr. Der Kanton Obwalden als Arbeitgeber ist daran interessiert seine Mitarbeitenden möglichst lange im Dienst zu halten und das Potenzial älterer Arbeitnehmender noch besser zu nutzen.

Nachtrag geht in Vernehmlassung

Der vorliegende Nachtrag wird nun zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Frist dauert bis am 14. November 2025. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 über diese Vorlage beraten.

 

 

Zugehörige Objekte

Name
Der Regierungsrat schlägt die Aufhebung der Überbrückungsrenten für Kantonsangestellte vor (PDF, 19.69 kB) Download 0 Der Regierungsrat schlägt die Aufhebung der Überbrückungsrenten für Kantonsangestellte vor
Auf Social Media teilen