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Campierverbot in Schutzgebieten

28. Mai 2025
Der Kanton Obwalden ruft dazu auf, das Campierverbot in Schutzgebieten einzuhalten, insbesondere in Moorlandschaften, Jagdbanngebieten sowie in geschützten Auen und Naturschutzzonen. Das Campierverbot dient dem Schutz der Natur. Wildtiere sollen in ihrem Lebensraum möglichst wenig gestört werden.

Der Kanton Obwalden ruft dazu auf, das Campierverbot in Schutzgebieten einzuhalten. In der Moorlandschaft Glaubenberg kam es in letzter Zeit vermehrt zu Verstössen gegen das Campierverbot, insbesondere im Gebiet rund um das Mittaggüpfi und den Blauen Tossen (Gemeinde Alpnach) sowie am Sewensee, Rickhubel und Jänzi (Gemeinde Sarnen). Das Amt für Wald und Landschaft des Kantons Obwalden appelliert daher eindringlich an alle Naturliebhabenden, die geltenden Vorschriften zu beachten.

Campieren in Schutzgebieten ist verboten

Im Kanton Obwalden ist es grundsätzlich erlaubt, ein Zelt, einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil für eine einmalige Übernachtung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufzustellen, solange keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden. In Schutzgebieten jedoch gilt ein absolutes Campierverbot. Hier sind das Campieren, Biwakieren sowie das Abstellen von Wohnmobilen ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot betrifft folgende Gebiete: Moorlandschaft Glaubenberg, Jagdbanngebiete (z.B. Huetstock, Gemeinde Kerns), Naturschutzzonen (z.B. Wichelsee, Gemeinden Sarnen und Alpnach), Geschützte Auen (z.B. Aue Laui, Gemeinde Giswil). Wer gegen das Campierverbot verstösst und ohne Bewilligung campiert, muss mit einer Busse rechnen. In den jeweiligen Gebieten weisen Schilder gut sichtbar auf das Verbot hin.

Schutz empfindlicher Ökosysteme und Wildtiere

Schutzgebiete sind wertvolle Lebensräume für seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Durch das Campieren werden Wildtiere erheblich gestört und tritt-empfindliche Moorflächen nachhaltig geschädigt. Die Einhaltung der Campierregeln ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Respekt und Verantwortung gegenüber unserem einzigartigen, natürlichen Lebensraum.

Campierverbot in Schutzgebieten (Bild: Seewenegg)
Campierverbot in Schutzgebieten (Bild: Seewenegg)

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