Kopfzeile

Inhalt

Volksabstimmung und Ersatzwahl vom 28. September 2025

Informationen

Datum
28. September 2025

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Ebene
Bund
Art
-

Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Kantonale Wahlen

Ersatzwahl eines Mitglieds des Obergerichts für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028

Beschreibung

 

Wahlverfahren und Wahlkreis
Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) unter angemessener Berücksichtigung der Minderheiten. Wahlkreis ist der Kanton.

Wahltermin
Die Wahl findet statt am:
Sonntag, 28. September 2025 Erster Wahlgang
Sonntag, 2. November 2025 Zweiter Wahlgang

Die Ersatzwahl gilt für den Rest der Amtsdauer bis 30. Juni 2028. Im Jahr 2028 finden für die Gerichte Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2028 bis 2032 statt.

Stimmrecht 
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die im Kanton wohnen, mindestens 18 Jahre alt und im Stimmregister eingetragen sind. Personen, die wegen dauernder  Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht stimmberechtigt.

Wählbarkeit
Wer stimmberechtigt ist, ist auch wählbar. Personen, die dauernd urteilsunfähig sind, unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind nicht wählbar.

Vorbehalten bleiben die Unvereinbarkeitsbestimmungen nach Art. 50 f. KV in Verbindung mit Art. 38 StVG.

Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei eingetroffen sein.

Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können hier heruntergeladen oder bei der Staatskanzlei bezogen werden.

Stille Wahl
Wird bis zum Einreichungstermin für Wahlvorschläge nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, so erklärt der Regierungsrat die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen über die Ersatzwahl eines Mitglieds des Obergerichts für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028 (Amtsblatt Nr. 26 vom 26. Juni 2025).

Ebene
Kanton
Art
Legislative
Name
Wahlvorschlagsformular (DOCX, 26.61 kB) Download 0 Wahlvorschlagsformular