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Herdenschutz bei Nutztieren

Die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV [SR 922.01]) definiert die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere (Herdenschutzmassnahmen). Für die Beratung von Herdenschutzmassnahmen ist das Amt für Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage des kantonalen Herdenschutzkonzeptes.

Herdenschutzkonzept Obwalden

Bei besonderen Ereignissen wie z.B. Tierrissen oder Wolfsbeobachtungen werden die Tierhalter bzw. Alpbewirtschafter, welche den SMS-Dienst abonniert haben, mittels SMS informiert. Für das Auslösen einer SMS-Warnung ist das Amt für Wald und Landschaft zuständig.

Anmeldeformular SMS-Dienst

Weitere Informationen: 
Fachstelle Herdenschutz Schweiz 

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