Herdenschutz bei Nutztieren
Die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV [SR 922.01]) definiert die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere (Herdenschutzmassnahmen). Für die Beratung von Herdenschutzmassnahmen ist das Amt für Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage des kantonalen Herdenschutzkonzeptes.
Bei besonderen Ereignissen wie z.B. Tierrissen oder Wolfsbeobachtungen werden die Tierhalter bzw. Alpbewirtschafter, welche den SMS-Dienst abonniert haben, mittels SMS informiert. Für das Auslösen einer SMS-Warnung ist das Amt für Wald und Landschaft zuständig.
Weitere Informationen:
Fachstelle Herdenschutz Schweiz
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Beratung (Landwirtschaft) | +41 41 666 63 17 | landwirtschaft@ow.ch |
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