Regierungsrat erteilt Bewilligungen im Schulbereich
Seit dem Sommer 2009 verfügt die Stiftung Juvenat, Flüeli-Ranft, über eine befristete Bewilligung als Sonderschule für verhaltensbehinderte männliche Jugendliche der Orientierungsschule. Im Herbst 2014 wurde die Sonderschule durch Experten der Hochschule für Heilpädagogik HfH Zürich evaluiert. Aus dem Evaluationsbericht geht hervor, dass die Angebote, Organisation und Rahmenbedingungen der Sonderschule des Juvenats sehr gut auf den behinderungsspezifischen Förderbedarf der Jugendlichen ausgerichtet sind. Nachdem die vom Kanton gestellten Auflagen erfüllt sind, hat der Regierungsrat der Stiftung Juvenat die unbefristete Anerkennung als Sonderschule für verhaltensbehinderte männliche Jugendliche der Orientierungsschule (Sekundarstufe I) per 1. August 2015 erteilt. Die Aufsicht über die Sonderschule wird durch das Bildungs- und Kulturdepartement wahrgenommen.
Zugehörige Objekte
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15-32_MM_RR_Bewilligungen_Schulbereich.pdf (PDF, 78.55 kB) | Download | 0 | 15-32_MM_RR_Bewilligungen_Schulbereich.pdf |