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Ausschreibung für Werkbeiträge spricht alle Kultursparten an

6. Juni 2024
Die Kantone Obwalden und Nidwalden schreiben für 2024 gemeinsame Werkbeiträge in der Höhe von 20'000 sowie 10'000 Franken aus. Bewerben können sich Kunst- und Kulturschaffende aus allen Kultursparten. Mit den Werkbeiträgen sollen die Auserkorenen unmittelbar und personenbezogen gefördert werden.

Die Kulturkommissionen von Obwalden und Nidwalden schreiben auch 2024 gemeinsame Werkbeiträge aus. Die Ausschreibung, die seit 2014 jährlich stattfindet, richtet sich an Kulturschaffende in allen Kultursparten. Teilnahmeberechtigt ist, wer seit mindestens drei Jahren in einem der beiden Kantone wohnt oder mindestens 10 Jahre hier gewohnt hat oder aufgrund seiner Tätigkeit einen aussergewöhnlich engen Bezug zu Nidwalden und/oder Obwalden aufweist.

Mit den Werkbeiträgen sollen Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen gefördert werden, indem diesen ermöglicht wird, sich während einer gewissen Zeit intensiv ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine innovative, künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und weiterentwickeln können. Es werden erneut je ein Werkbeitrag in der Höhe von 20'000 Franken sowie 10'000 Franken vergeben. Eine Fachjury wird die Eingaben sichten und die beiden Werkbeiträge vergeben.

Eingegeben werden können zum Beispiel die Entwicklung einer Tanzchoreografie oder neuartiger Theaterformen, Tourneeprojekte sowie museumspädagogische Konzepte, die Vertiefung von Kompetenzen oder generationenübergreifende wie interkulturelle Kulturprojekte. Den Ausdrucksformen respektive Eingaben sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt, im Zentrum der Förderung steht insbesondere die Entwicklung eines künstlerischen Projektes. Keine Beiträge werden gewährt für Ausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden. Auch die Eingabe von literarischen Texten und Theatertexten ist ausgeschlossen, da diese via Zentralschweizer Wettbewerbe gefördert werden. Filmprojekte können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht unter das Reglement der Zentralschweizer Filmförderung (IFFG) fallen.

Bewerbungen sind bis spätestens 30. September 2024 in vollständiger Form beim Amt für Kultur Nidwalden einzureichen. Das Reglement und das Anmeldeformular können auf den Websites www.nw.ch/werkbeitrag oder www.ow.ch/werkbeitrag heruntergeladen werden.

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