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Sonderstab Versorgungssicherheit informiert über Lage, Tätigkeiten und Zuständigkeiten

14. Dezember 2022
Der vom Regierungsrat eingesetzte Sonderstab Versorgungssicherheit ist im Kanton Obwalden die zentrale Koordinationsstelle für alle Fragen der Versorgungssicherheit. Ihm obliegt neben der laufenden Information des Regierungsrats die Sicherstellung des Informationsaustausches mit dem Bund und anderen Kantonen sowie die Koordination der Information der Bevölkerung und der Unternehmen.

 

Mit der milden Witterung im Herbst könnte die Schweiz den Winter nach aktuellen Prognosen ohne grössere Beeinträchtigungen der Energieversorgung überstehen. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Insbesondere in der zweiten Winterhälfte sowie bei längeren Kälteperioden besteht nach wie vor eine Eintrittswahrscheinlichkeit einer Strommangellage. Auch die Aussichten für den Winter 2023/2024 sind hinsichtlich Energieversorgung nicht stabil. Deshalb ist es wichtig, auch mit kleinen Beiträgen zur Einsparung von Energie beizutragen und Stromabschaltungen etc. zu vermeiden. 

Der Sonderstab Versorgungssicherheit des Kantons Obwalden erhielt vom Regierungsrat den Auftrag, Massnahmen im Hinblick auf eine drohende Strommangellage auf kantonaler Ebene zu koordinieren und einen lückenlosen Informationsaustausch unter allen für die Versorgungsicherheit wichtigen Stellen zu gewährleisten.

Bisherige Tätigkeiten des Sonderstabs

Mittels Medieninformation, der Einrichtung einer kantonalen Informationsseite zum Thema Strommangellage sowie mit diversen Informationsanlässen mit Referenten des Elektrizitätswerks Obwalden (EWO) wurden die Bevölkerung, die Unternehmen und die Landwirtschaft für die drohende Strommangellage sensibilisiert. Innerhalb der kantonalen Verwaltung wurden zusätzliche Energiesparmassnahmen umgesetzt und zusammen mit den Gemeinden Sparpotenziale identifiziert wie zum Beispiel bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum. Weiter wurden die Konzepte des EWO zur Kontingentierung bzw. zyklischen Abschaltung von Strom und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft, das Gesundheitswesen, die Blaulichtorganisationen und die Verwaltungen auf kantonaler und kommunaler Ebene besprochen und mögliche Massnahmen vorbereitet. Zudem wurden jene Betriebe, die im Kanton Obwalden eine wichtige Aufgabe für die Versorgung der Bevölkerung wahrnehmen (Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, ÖV-Anbieter, Blaulichtorganisationen etc.), identifiziert sowie diverse Abklärungen und Massnahmen betreffend Kommunikation bei Stromausfall getroffen.

Appell an die Bevölkerung und die Betriebe

Eigenverantwortung und eine gute Vorbereitung sind entscheidend für die Bewältigung einer möglichen Energiemangellage. Angesprochen sind die gesamte Bevölkerung sowie sämtliche Institutionen und Unternehmen. Der Sonderstab Versorgungssicherheit unter der Leitung von Regierungsrat Daniel Wyler bittet deshalb alle Betriebe und Organisationen, die Prozesse in ihrem Verantwortungsbereich im Hinblick auf eine Mangellage speziell betreffend Strom zu analysieren und darauf basierend organisatorische und materielle Massnahmen zu treffen. Als Hilfsmittel hat der Sonderstab ein Merkblatt mit einer Checkliste erarbeitet, welches die Betriebe bei ihren Vorbereitungen unterstützen kann.

Für die Bevölkerung gibt das Merkblatt des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung wertvolle Hinweise.

Zuständigkeiten des Bundes

Die Versorgung des Landes mit Gütern und Dienstleistungen ist Aufgabe der Wirtschaft. Der Bund und die Kantone müssen nicht selbst Strom, Gas, Medikamente etc. einkaufen und lagern. Allerdings gibt das Gesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG) dem Bund die Möglichkeit, wichtige Güter der Vorratshaltung zu unterstellen und mit den betroffenen Unternehmen Verträge abzuschliessen (sog. Pflichtlagerhaltung).

Weiter ist der Bund befugt, bei einer drohenden schweren Mangellage die nötigen Vorkehrungen zu treffen, wobei er für die Koordination mit den Fachbereichen (Departemente, Organisationen der Wirtschaft, Kantone und Gemeinden) sorgt. Deshalb werden für alle Massnahmen zunächst Vernehmlassungen durchgeführt.

Der aktuelle Massnahmenplan bei einer Strommangellage sieht vier Stufen vor, die von Sparappellen bis zu Netzabschaltungen für einige Stunden reichen. Der Bundesrat ist für die Inkraftsetzung der Massnahmen bei der entsprechenden Lageentwicklung zuständig.

Der Sonderstab Versorgungssicherheit dankt der Bevölkerung für die Mithilfe bei Sparmassnahmen und die persönliche Vorbereitung im Hinblick auf Energiemangellagen. Gemeinsam ist es möglich, auch diese Herausforderung zu meistern.  

Links

Information Strommangellage Kanton: https://www.ow.ch/dienstleistungen/8104

Sparkampagne des Bundes: www.nicht-verschwenden.ch

Generelle Informationen des Bundes: Energie (admin.ch)

 

 

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