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Covid-19-Härtefallprogramm für Obwaldner Unternehmen: Sämtliche Gesuche sind geprüft.

27. September 2022
Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden haben die besonders betroffenen Unternehmen auch im zweiten Halbjahr 2021 und im ersten Quartal 2022 unterstützt. Die Bearbeitung der 58 eingegangenen Gesuche ist abgeschlossen. Insgesamt wurden im Härtefallprogramm 2 noch Finanzhilfen in der Höhe von rund 1,1 Millionen Franken ausbezahlt. Das ausbezahlte gesamte Volumen beträgt damit zusammen mit den Bundesbeiträgen rund 28,7 Millionen.

Das erste Obwaldner Härtefallprogramm deckte den Zeitraum bis Ende Juni 2021 ab. Unternehmen einzelner Branchen litten aber auch nach dem 1. Juli 2021 noch unter Covid-19-bedingten Einbussen. Für diese Unternehmen wurde das Härtefallprogramm für das zweite Halbjahr 2021 und für das erste Quartal 2022 weitergeführt. Vom 9. Mai 2022 bis 5. Juni 2022 konnten entsprechende Anträge eingereicht werden.

Es gingen 58 Gesuche ein. Von den darin gestellten Anträgen für das zweite Halbjahr 2021 (50 Unternehmen) mussten 34 abgelehnt werden, 16 wurden bewilligt. Für das erste Quartal 2022 beantragten 45 Betriebe eine Finanzhilfe. Davon erhielten 28 eine Unterstützung, 17 Gesuche mussten abgewiesen werden.

Für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen standen im Kanton Obwalden im regulären Programm maximal 24 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton ist verpflichtet, an diesen Betrag einen Anteil von 30 Prozent beizusteuern. Dabei kann er auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinden zählen. Insgesamt wurden rund 19,1 Millionen Franken ausbezahlt. Dazu kommen 8,9 Millionen Franken, die an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken gingen und Fr. 700 000, die aus der Bundesratsreserve gesprochen werden konnten (jeweils vom Bund finanziert).

Die Härtefallmassnahmen haben ihr Ziel erreicht
Der Rückblick zeigt, dass die Obwaldner Unternehmen mit den Covid-19-Härtefallmassnahmen pragmatisch und zielgerichtet unterstützt werden konnten. Am meisten kantonale Finanzhilfen erhielten über das ganze Programm verteilt die Gastronomie (42,7 Prozent) und die Hotellerie (15,2 Prozent).

Anfänglich waren die Härtefallmassnahmen von Bund und den Kantonen als Unterstützung einzelner Firmen in besonderen Notlagen gedacht. Daraus wurde ein umfassend geregeltes Instrument mit Massenverfahren und hohen Auszahlungsvolumen. Das brachte mit sich, dass sich das Programm ständig weiterentwickelte und komplexer wurde.

Mit dieser rollenden Entwicklung war vor allem im ersten Quartal 2021 immer wieder ein Findungsprozess verbunden. Im Härtefallprogramm 1, welches den Zeitraum bis Ende Juni 2021 abdeckte, waren noch nicht alle Parameter bekannt. Deshalb musste vielfach auf Prognosen abgestellt werden. Das Jahr 2021 war zudem – vor allem auch für die betroffenen Unternehmen – mit vielen Planungsunsicherheiten verbunden. Deren zeitliches Ende konnte lange nicht abgeschätzt werden.

Erst mit dem Aufheben der Massnahmen durch den Bund Mitte Februar 2022 hat sich diese Situation beruhigt. Im Härtefallprogramm 2 konnte rückwirkend auf konkrete Fakten (Jahresrechnungen 2021 u.a.) abgestützt werden. Dieser Rückblick hat auch gezeigt, dass die Finanzhilfen im Kanton Obwalden realistisch waren und keine Überentschädigung resultierte. Mit der Fortführung der Härtefallmassnahmen ab Juli 2021 war aber auch – wo nötig – ein Ausgleich des noch ungedeckten Aufwands und eines konkreten Verlusts möglich.

Dank an die Einwohnergemeinden
Die Standortgemeinden zahlen jeweils 20 Prozent der kantonalen Leistungen, d.h. insgesamt rund 1,15 Millionen Franken. Sie tragen damit massgeblich zur finanziellen Unterstützung der Unternehmen auf ihrem Gemeindegebiet und insgesamt zum Wirtschaftsstandort Obwalden bei.

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