Nidwalden, Obwalden und Uri vereinigen kantonsärztlichen Dienst
Steigende Anforderungen im Gesundheitsbereich und bevorstehende Abgänge von Kantonsärzten haben Nidwalden, Obwalden und Uri dazu bewogen, eine strukturelle Neuausrichtung des kantonsärztlichen Dienstes zu prüfen. Heute weisen die zuständigen Fachpersonen nur begrenzte Kapazitäten auf, um die kantonsärztlichen Aufgaben wahrzunehmen, weil die Funktion im Nebenamt ausgeübt wird. Dies wirkt sich zusehends nachteilig auf Verfügbarkeit, Kontinuität und Professionalität aus. Zudem kann die Leitung einer eigenen Arztpraxis und die gleichzeitige Verantwortung für kantonsärztliche Aufgaben zu Rollenkonflikten führen. Auch sind Nachfolgeregelungen zunehmend herausfordernd, da es immer schwieriger wird, qualifizierte Fachkräfte für nebenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen.
«Ein kantonsärztlicher Dienst über drei Kantone hinweg stellt eine tragfähige Lösung dar, um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen», hält der Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest. Daher haben sich Nidwalden, Obwalden und Uri darauf geeinigt, ihren kantonsärztlichen Dienst zusammenzulegen und zu professionalisieren. Die Stelle wird beim Kanton Nidwalden angesiedelt. Eine entsprechende Vereinbarung der drei Kantone tritt per 1. Juli 2025 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt soll auch die gemeinsame Dienststelle ihren Betrieb aufnehmen. Die zeitliche Komponente hängt mit den bevorstehenden Abgängen der jetzigen Kantonsärzte zusammen.
Bereits heute bestehen Kooperationen, die als Vorbild für den kantonsärztlichen Dienst dienen. So haben Nidwalden, Obwalden und Uri schon länger erfolgreich eine gemeinsame Kantonsapothekerin. «Dieses Beispiel zeigt, dass Synergien auch kantonsübergreifend funktionieren und gleichzeitig die Effizienz ohne Leistungseinbusse gesteigert werden kann. Diese Erfahrungen kommen uns nun auch beim Aufbau des gemeinsamen kantonsärztlichen Dienstes zugute», sagt Christian Arnold, Vorsteher der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri. Die geplante Dienststelle wird mit zwei Arztfachpersonen besetzt, die sich zu Beginn ein 100-Prozent-Pensum teilen. Die Kosten dafür werden zu je einem Drittel auf die drei Kantone aufgeteilt.
Mit der Verwaltungsvereinbarung wird eine Steuergruppe eingesetzt, in der eine Vertretung aus jedem Kanton Einsitz nimmt. «Die Steuergruppe wird sich um strategische und operativ wichtige Belange kümmern. So ist sichergestellt, dass sich die Fachpersonen um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern können und dass alle drei Kantone bei der Mitsprache gleichberechtigt sind», erklärt Christoph Amstad, Vorsteher des Sicherheits- und Sozialdepartementes Obwalden.
Zu den Aufgaben des kantonsärztlichen Dienstes gehören die Anordnung von Massnahmen gegen Krankheiten insbesondere bei Epidemien, die Überwachung der Ausübung von Gesundheitsberufen sowie die Beratung von Behörden und Amtsstellen im Bereich des Gesundheitswesens sowie des schulärztlichen- und schulzahnärztlichen Dienstes. «Wir sind überzeugt, mit der Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in allen drei Kantonen zu leisten», hält der Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest.
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