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Fischereiaufsicht

 

Fischereiaufsicht
Die Fischereiaufsicht ist das wichtigste Organ beim Vollzug der Fischereivorschriften an unseren Gewässern. Der amtliche Fischereiaufseher wird in seiner Tätigkeit unterstützt durch eine freiwillige Fischereiaufsicht. Die Aufgaben der Fischereiaufsicht sind:

 

Aufsicht und Kontrollen

  • Durchsetzung der Fischereivorschriften.
  • Kontrolle und Beratung von Berufs- und Angelfischern.
  • Kontrolle von Fischereigeräten.
  • Begleiten von Bau- und Unterhaltsarbeiten an Gewässern.
  • Schutz des Lebensraums von Fischen und Krebsen.
  • Überwachen von Fischbeständen und deren Lebensräumen.
  • Information und Beratung zur Aufwertung von Fischgewässern.
  • Vorschlagen und Begleiten von Revitalisierungsmassnahmen.


Bewirtschaftung

  • Betreuen der Fischbrutanlagen.
  • Durchführen des Laichfischfangs.
  • Ausführen der Besatzmassnahmen (Fischeinsätze).
  • Durchführen von Bestandeskontrollen.


Freiwillige Fischereiaufsicht

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