Regierungsrat lanciert neues Covid-19-Härtefallprogramm für Obwaldner Unternehmen
Der Kanton Obwalden beteiligt sich an den Covid-19-Härtefallmassnahmen des Bundes. Das erste Obwaldner Härtefallprogramm deckte den Zeitraum bis Ende Juni 2021 ab. Es diente dazu, Unternehmen finanziell zu unterstützen, die von der Pandemie besonders stark betroffen waren.
Im Kanton Obwalden konnten sich viele Unternehmen im Jahr 2021 erholen und stabilisieren. Das Volkswirtschaftsdepartement hat aufgrund der Einsicht in die Härtefalldossiers jedoch Kenntnis davon, dass Unternehmen einzelner Branchen insbesondere auch nach dem 1. Juli 2021 noch unter Covid-19-bedingten Einbussen litten. Für diese Unternehmen hat der Regierungsrat entschieden, die Härtefallmassnahmen für das zweite Halbjahr 2021 und für das erste Quartal 2022 weiterzuführen. "Mit der Festlegung dieses Zeitraums kann der Kanton Obwalden Unternehmen helfen, die im letzten Dreivierteljahr noch besonders hart von den Corona-Massnahmen betroffen waren", betont Landammann Daniel Wyler.
Neue Ausführungsbestimmungen
Am 3. Mai 2022 hat der Regierungsrat die Ausführungsbestimmungen für das zweite Obwaldner Härtefallprogramm verabschiedet. "Grundlage sind die Vorgaben des Bundes. Neu werden deshalb nur noch à-fonds-perdu-Beiträge ausgerichtet", ergänzt Landammann Daniel Wyler.
Massgebend sind die ungedeckten Kosten
Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und wegen der behördlichen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung ungedeckte Kosten aufweisen. Berücksichtigt wird lediglich der liquiditätswirksame sowie notwendige Aufwand. Für eine Anspruchsberechtigung für das zweite Halbjahr 2021 muss zudem ein Verlust in der Jahresrechnung 2021 ausgewiesen sein. Entgangener Gewinn wird nicht entschädigt.
Finanzieller Rahmen
Für das zweite Härtefallprogramm stehen insgesamt noch rund 5,9 Millionen Franken aus dem ersten regulären Härtefallprogramm zur Verfügung. Davon übernimmt der Bund 70 Prozent und der Kanton 30 Prozent. Zusätzlich können für das zweite Halbjahr 2021 noch 2 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve verwendet werden.
Fristen
Ab dem 9. Mai 2022 bis 5. Juni 2022 können die Anträge elektronisch eingereicht werden. Das Antragsformular sowie die detaillierten Anforderungen sind ab dem 9. Mai 2022 unter https://haertefallgesuch.ow.ch abrufbar.
Information an die Unternehmen
Unternehmen, die 2021 bereits ein Gesuch um Härtefallhilfen eingereicht und Unterstützung erhalten haben, werden zudem in den nächsten Tagen direkt vom Volkswirtschaftsdepartement ein Schreiben erhalten und über die weiteren Vorgehensmöglichkeiten informiert werden.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung Härtefallprogramm 2022.pdf (PDF, 19.88 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Härtefallprogramm 2022.pdf |