Steuervorlage 17: Der Regierungsrat gibt erste Eckwerte zur geplanten Umsetzung bekannt
Massnahmen | Geschätzte Mehr- und Mindereinnahmen |
Die Gewinnsteuerbelastung soll im Rahmen der SV 17 nicht verändert werden | keine |
Die Einführung einer Patentbox mit einer Ermässigung von 80% | nicht quantifizierbar |
Zusätzlicher Forschungs- und Entwicklungsabzug von 50% | -0.1 Mio. Fr. |
Entlastungsbegrenzung: Steuerliche Ermässigung durch Abzüge bei maximal 70% | nicht quantifizierbar |
Senkung Kapitalsteuer | -2.7 Mio. Fr. |
Anpassung der Dividendenbesteuerung bei natürlichen Personen mit qualifizierenden Beteiligungen auf 70% | +2.0 Mio. Fr. |
Möglichkeit einer steuerfreien Aufdeckung stiller Reserven (Step-up) bei Austritt aus kantonalem Steuerstatus | -0.1 Mio. Fr. |
Erhöhung Kantonsanteil an Direkten Bundessteuer | +2.7 Mio. Fr. |
Total | +1.8 Mio. Fr. |
Bei diesen ersten Eckwerten orientiert sich der Regierungsrat jeweils an den in der Vorlage momentan vorgesehenen Minimalwerten zur Besteuerung bzw. den Maximalwerten für Abzüge. Er rechnet mit Mehreinnahmen im Rahmen von rund 1.8 Millionen Franken durch die Umsetzung der Massnahmen.
Wird die SV17 angenommen, ist ein Inkrafttreten der Massnahmen für das Jahr 2020 geplant.
Zugehörige Objekte
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18-18_MM_RR_Stn_Steuervorlage_17.pdf (PDF, 124.35 kB) | Download | 0 | 18-18_MM_RR_Stn_Steuervorlage_17.pdf |