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Campierverbot in der Moorlandschaft Glaubenberg

11. Juni 2024
Der Kanton Obwalden ruft dazu auf, das Campierverbot in der Moorlandschaft Glaubenberg einzuhalten. Das Campierverbot dient dem Schutz der Natur. Wildtiere sollen in ihrem Lebensraum weniger gestört werden.

In der Moorlandschaft Glaubenberg wurde in letzter Zeit vermehrt gegen das Campierverbot verstossen, insbesondere im Gebiet um das Mittaggüpfi (Gemeinde Alpnach) sowie am Sewensee, Rickhubel und Jänzi (Gemeinde Sarnen). Das Amt für Wald und Landschaft des Kantons Obwalden appelliert darum eindringlich an alle Naturliebhabenden, die geltenden Reglemente für die Moorlandschaft zu beachten.

Campieren in der Moorlandschaft Glaubenberg ist verboten

Das Campieren, Lagern und Biwakieren ist gemäss Art. 4 des Reglements zum Schutz und zur Nutzung der Moorlandschaft Glaubenberg vom 6. März 2012 untersagt. Wer gegen das Campierverbot verstösst und ohne Bewilligung campiert, riskiert eine Busse. Die Einhaltung der Campierregeln ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen des Respekts und der Verantwortung gegenüber dem einzigartigen, natürlichen Lebensraum.

Schutz empfindlicher Ökosysteme und der Wildtiere

Die Moorlandschaft Glaubenberg ist die grösste Moorlandschaft in der Schweiz und ein wertvoller Naturraum von nationaler Bedeutung. Sie weist nicht nur viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf, sondern ist auch ein bedeutsamer Lebensraum für das gefährdete Auerwild. Durch das Campieren werden die trittempfindlichen Moorflächen geschädigt und die Wildtiere gestört.

Weitere Informationen zum geltenden Reglement zum Schutz und zur Nutzung der Moorlandschaft und Übernachtungsalternativen sind auf www.glaubenberg-obwalden.ch zu finden.

Sewensee Moorlandschaft Glaubenberg
Sewensee Moorlandschaft Glaubenberg

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