Kopfzeile

Inhalt

Freilassung von Waisenluchsen

23. Mai 2024
Im Mai 2024 wurden drei Waisenluchse aus den Kantonen Schwyz und Obwalden wieder freigelassen. Fortan stärken sie den Bestand der Schweizer Alpenpopulation.

Im September 2023 wurde ein junger Luchs im Kanton Obwalden und im Oktober 2023 zwei Jungtiere im Kanton Schwyz als Waisen aufgegriffen. Die drei Tiere wurden im Tierpark Goldau aufgenommen, wo sie professionell rehabilitiert wurden. Ihre Freilassung erfolgte im Mai 2024. Dabei wurden zwei Tiere im Kanton Schwyz und ein Tier im Kanton Obwalden wieder in die freie Wildbahn entlassen.

Die beiden Schwyzer Tiere stammen von einem Vater aus der Jura-Population ab und gelten deshalb als genetisch besonders wertvoll für die Diversität der Alpenpopulation. Vor ihrer Freilassung bestätigten veterinärmedizinische Untersuchungen den guten Gesundheitszustand der drei männlichen Jungtiere. Nach der Freilassung werden die Luchse in den ersten Monaten mittels GPS-Halsbändern wissenschaftlich überwacht.

Die Bestandesstützung durch die Waisenluchse war dank der guten Zusammenarbeit der Kantone Schwyz und Obwalden, dem Tierpark Goldau und der Stiftung KORA möglich.

Jungluchse bei der Auswilderung, Bild: Amt für Wald und Landschaft OW
Jungluchse bei der Auswilderung, Bild: Amt für Wald und Landschaft OW

Zugehörige Objekte

Name
Freilassung von Waisenluchsen Download 0 Freilassung von Waisenluchsen
Auf Social Media teilen