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Anpassung kantonaler Richtplan 2019: Regierungsrat gibt die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung frei

6. Juni 2024
Der Kanton passt den kantonalen Richtplan 2019 an veränderte Verhältnisse an. Die aktuellen Anpassungen beinhalten die Voraussetzungen für die Schaffung neuer Wohn-, Misch- und Zentrumszonen sowie die Entwicklung des Gebiets Bänklialp / Sprungschanzen in Engelberg, den Kiesabbau Oberwald in Kerns und die Freizeitfischerei in Lungern. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Richtplananpassung zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben.

Die aktuelle Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 ergibt sich aus der Umsetzung von Auflagen des Bundes vom 24. Juni 2020, welche er im Rahmen der Genehmigung der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans 2019 formuliert hat. Sie beruht auf Planungsfortschritten bei langfristigen Vorhaben in den Bereichen touristische Beherbergung (Erweiterung Hotel Bänklialp in Engelberg), Kiesabbau (Erweiterung Abbaustelle Oberwald in Kerns) und Freizeitfischerei (Entwicklung Freizeitfischerei in Lungern, einschliesslich "Fischerparadies"). Damit die Richtplananpassung effizient erfolgen kann, werden die vorliegenden Themen gemeinsam behandelt. Der Regierungsrat hat die Unterlagen zur Richtplananpassung 2024 für die öffentliche Auflage und Mitwirkung freigegeben.

Neue Prüfkriterien bei den Einzonungsanträgen

Mit der Anpassung des Richtplans werden neue Prüfkriterien für Einzonungen von Nichtbaugebieten in Wohn-, Misch- und Zentrumszonen geschaffen. Die Priorität liegt weiterhin auf der Aktivierung von unternutzten oder nicht genutzten Wohn-, Misch- und Zentrumszonen. Dafür werden im Richtplan die Kriterien für die Schaffung neuer Wohn-, Misch- und Zentrumszonen bezüglich Mindestdichte und dem Schutz von Natur und Landschaft genauer festgelegt. Mit der Anpassung setzt der Kanton verschiedene Aufträge des Bundes zur Siedlungsentwicklung aus der Genehmigung der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans 2019 um.

Absichern von langfristigen Vorhaben im kantonalen Richtplan

Die langfristige Entwicklung des Hotels Bänklialp und des Schanzenareals in Engelberg, der Kiesabbaustelle Oberwald in Kerns und der Freizeitfischerei in Lungern sollen im Richtplan gesichert werden. Bei den drei Vorhaben sind die wesentlichen räumlichen Auswirkungen abgestimmt und können somit im Richtplan festgesetzt werden. Basierend auf der Festsetzung im Richtplan ist für alle drei Vorhaben eine Anpassung des Zonenplans vorgesehen.

Die Vorbereitungen für die Richtplananpassung 2024 erfolgten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Engelberg, Kerns und Lungern und den direkt betroffenen Interessengruppen. Die öffentliche Auflage zur Mitwirkung dauert vom Donnerstag, 6. Juni bis Montag, 8. Juli 2024. In den Gemeinden Kerns und Lungern liegen parallel zur Anpassung des Richtplans die Unterlagen für die Anpassung im Zonenplan öffentlich auf. Die Unterlagen zur Anpassung des Richtplans sind elektronisch abrufbar unter www.vernehmlassung.ow.ch/de/richtplananpassung-2024 und können zusätzlich im Amt für Raumentwicklung und Energie, Flüelistrasse 1, 6060 Sarnen und bei den betreffenden Gemeinden eingesehen werden.

 

Link Kantonale Richtplanung

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