Regierungsrat erhöht Ausgleichszins zu Gunsten der Steuerpflichtigen
Der Regierungsrat hat den Ausgleichszins zu Gunsten der Steuerpflichtigen auf das neue Steuerjahr 2024 von bisher 0,1 Prozent auf 1,1 Prozent erhöht. Die letzte Anpassung dieses Zinssatzes wurde per 1. Januar 2020 vorgenommen, als er von 0,25 auf 0,1 Prozent gesenkt wurde. Der Ausgleichszins zu Lasten der Steuerpflichtigen bleibt weiterhin bei 1,1 Prozent.
Ein Ausgleichszins wird berechnet, wenn zwischen der provisorischen Steuerberechnung und der definitiven Steuerberechnung des jeweiligen Jahres eine Differenz besteht. Ist der einbezahlte Betrag höher als der definitive Rechnungsbetrag, fällt dieser zu Gunsten der Steuerpflichtigen aus, ist er tiefer, geht er zu Lasten der Steuerpflichtigen.
Veränderte Zinssituation
Die allgemeine Zinssituation hat sich in den letzten Jahren verändert: Es fand eine Trendwende von negativen hin zu positiven Zinssätzen statt. Der Obwaldner Ausgleichszinssatz zu Gunsten der Steuerpflichtigen war zudem im Vergleich mit den anderen Zentralschweizer Kantonen eher tief. Der Regierungsrat ist darum der Ansicht, dass eine Anpassung des Ausgleichszinses zu Gunsten der Steuerpflichtigen angezeigt ist.
Die Anpassung hat einen zusätzlichen Aufwand beim Kanton von rund 330 000 Franken zur Folge.
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