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Revision des kantonalen Datenschutzgesetzes: Regierungsrat verabschiedet Anpassungen zuhanden des Kantonsrats

28. März 2023
Das eidgenössische Datenschutzrecht wurde totalrevidiert, vor allem aufgrund der Entwicklungen im europäischen Recht. Der kantonale Gesetzgeber muss daher sein Recht anpassen. Nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet der Regierungsrat einen Nachtrag zuhanden des Kantonsrats. Mit dem Nachtrag wird das neue europäische Datenschutzrecht umgesetzt.

Mit dem Beitritt zu verschiedenen internationalen Vereinbarungen verpflichteten sich Bund und Kantone vor Jahren, einen europäischen Datenschutzstandard einzuführen. Der Kanton Obwalden tat dies im Jahr 2008 mit dem kantonalen Datenschutzgesetz. Seither hat sich das europäische Datenschutzrecht weiterentwickelt und der Kanton Obwalden muss dieses nun nachvollziehen.

Die Revision hat vor allem zum Ziel, die Weiterentwicklungen des europäischen Datenschutzrechts im kantonalen Recht umzusetzen. Ergänzend dazu sollen einzelne datenschutzrechtliche Lücken in den kantonalen Sacherlassen geschlossen werden. Die Revision betrifft hauptsächlich, aber nicht nur, die Straf- und Strafvollzugsorgane sowie den Datenschutzbeauftragten. Sie orientiert sich an einer schlanken und effektiven Gesetzgebung. Mit der Beschränkung auf das Notwendige will der Regierungsrat den mit dem neuen Recht verbundenen Vollzugsaufwand in Grenzen halten.

Sämtliche Einwohnergemeinden, aber auch praktisch alle anderen Vernehmlassungsteilnehmer haben die vorgeschlagene Umsetzung begrüsst. Insbesondere waren alle Teilnehmer überzeugt, dass ein wichtiges Instrument dazu die sogenannte Nettogesetzgebung sei: Details und Besonderes werden im kantonalen Datenschutzgesetz explizit geregelt, im Übrigen aber und insbesondere in Bezug auf das Grundsätzliche verweist das kantonale Recht auf das Bundesrecht. Da dieses bereits angepasst wurde, entspricht das kantonale Datenschutzgesetz im Wesentlichen bereits dem europäischen Recht. Trotzdem bedarf es punktueller Änderungen, insbesondere beim Geltungsbereich des Gesetzes und bei den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten.

Der Bund, der sein Datenschutzrecht bereits an das europäische Recht angepasst hat, wird das neue Recht per 1. September 2023 in Kraft setzen. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch das kantonale Datenschutzrecht zu revidieren.

Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich an seinen Sitzungen vom 25./26. Mai 2023 und 30. Juni 2023 beraten.

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