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Kommunale Nutzungsplanung

Die Gemeinden legen in ihren Nutzungsplänen (auch genannt Zonenpläne) die Nutzung des Bodens grundeigentümerverbindlich fest. In kommunalen Bau- und Zonenreglementen definieren sie die Bebaubarkeit der einzelnen Quartiere und Parzellen. Dabei beachten die Gemeinden die Interessen von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt. Im Wesentlichen werden Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterschieden. Nutzungspläne (und Änderungen daran) werden in der Regel vom zuständigen Gemeinderat erarbeitet und nach der öffentlichen Auflage durch die Gemeindeversammlung oder an einer Urnenabstimmung erlassen. Sie benötigen in jedem Fall eine Genehmigung durch den Regierungsrat. Das Team Raumentwicklung berät die Gemeinden in raumplanerischen Fragen und prüft die kommunalen Nutzungspläne.

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